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Energieberatung im Meckenheimer Rathaus
Waltraud Clever beantwortet am 20. Juli die Fragen der Bürger
Auf den ersten Blick verdeutlichen, wie energieeffizient ein Gebäude ist - das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Ob er tatsächlich diese Aufgabe erfüllt und welche Informationen der Ausweis enthält, erläutert Waltraud Clever, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW, am Donnerstag, 20. Juli, im Rathaus Meckenheim. Alle Bürger aus der Apfelstadt und den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis-Kommunen erhalten zwischen 14 Uhr und 17.45 Uhr qualifizierte Antworten auf ihre individuellen Fragen zu sämtlichen Energiethemen. Die Energieberatung findet im Besprechungsraum „Lüftelberg“ (Nr. 1.60) im ersten Obergeschoss des neuen Rathauses am Siebengebirgsring 4 statt.
Eine Anmeldung zur Energieberatung am 20. Juli ist erforderlich. Als Ansprechpartner fungiert der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke, Telefon 02222/945-285 oder E-Mail tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Eine Beratung dauert 45 Minuten und kostet dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium 7,50 Euro.
Hintergrund:
Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich um Empfehlungen“, betont Clever. „Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten.
Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Die Energieeffizienz-Expertenliste führt einen großen Teil aller Sachverständigen. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung.
„Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten“, stellt Waltraud Clever klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.
Weitere Termine der Energieberatung:
Bornheim, 17. August 2017
Rheinbach, 21. September 2017
Wachtberg, 19. Oktober 2017
Alfter, 16. November 2017
Swisttal, 18. Januar 2018
Meckenheim, 22. Februar 2018
jeweils von 14 Uhr bis 17.45 Uhr
Wichtig: Jeder Beratungstermin kann immer von allen Bürgern der Klimaregion Rhein-Voreifel in Anspruch genommen werden.