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Die weiße Pracht und ihre Folgen

Stadt Meckenheim verweist auf die Straßenreinigungssatzung

Minustemperaturen und Schneefall setzen weiße Akzente. Auch in den nächsten Wochen ist mit winterlicher Witterung zu rechnen, weshalb die Stadtverwaltung im Interesse aller Bürger auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Meckenheim hinweist und um entsprechende Beachtung bittet.

Die Reinigung der Gehwege ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen worden. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,50 m schneefrei zu halten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerüberwege mit zur Glättebeseitigung geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu bestreuen.

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Meckenheimer Apfel auf weißem Grund: Frau Holle ließ es in diesem Winter bereits schneien.

 

In der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 18 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonntags und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Die Verwendung von Salz auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei besonderen Gefahren (zum Beispiel bei extremen Witterungsverhältnissen und an besonders gefährlichen Stellen) kann Salz ausnahmsweise verwendet werden, wenn dies zwingend geboten ist und andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr nicht bestehen. Die Salzverwendung ist dabei auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Salzrückstände sind sobald als möglich zu entfernen oder mit Schmelzwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

Diese Regelungen gelten entsprechend auch für die Straßenbereiche, in denen die Winterwartung auf die Anlieger übertragen worden ist.

Hier gibt es die aktuelle Straßenreinigungssatzung und eine Auflistung der Straßen.

Kontakt
Baubetriebshof
Leiter Ullrich Hagedorn

Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Christian Münzer