Infoleiste
Heckenrückschnitt ab 1. Oktober wieder möglich
Hilfreiche Tipps und Pflichten
Ab 1. Oktober dürfen Hobbygärtner wieder ihre Hecken stark zurückschneiden. Den Sommer über war das laut Naturschutzgesetz verboten, um brütende Vögel zu schützen. Für das Schneiden sind trockene Tage mit bedecktem Himmel gut geeignet. Zu kalt darf es beim Rückschnitt im Herbst nicht sein. "Ab fünf Grad minus sollte man das Schneiden einstellen", rät Susanne Reven vom Fachbereich Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim. Die Zweige nähmen ansonsten Schaden und es gäbe keinen geraden Schnitt.
Für die Tierwelt wäre es jedoch bedrohlich, wenn jeder Gartenbesitzer generell nun seine Hecken eine Handbreit über dem Erdboden abschneiden würde, das sogenannte "auf den Stock" setzen. Im nächsten Frühjahr fehlten dann vielen Tierarten geeigneter Brut- und Lebensraum. Denn auch in den Wintermonaten benötigt die heimische Vogelwelt Schutz vor der Witterung oder natürlichen Feinden. Diesen Schutz finden sie häufig in den Hecken. Auch die an Heckenpflanzen verbliebenen Früchte sind für viele Tierarten in den Wintermonaten lebensnotwendig.
Auf der anderen Seite ist es durch mangelnden Rückschnitt und Pflege von Bäumen, Sträuchern, Hecken und anderem Grünbewuchs leider jedoch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Problemen im öffentlichen Raum gekommen. Fachfrau Reven weist diesbezüglich darauf hin, dass zum Rückschnitt derjenige verpflichtet ist, dessen privates Grün auf öffentliche Flächen wächst und dort eine Sichtbehinderung für Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger darstellt. Ebenfalls könnten dadurch Radfahrer und Fußgänger verletzt werden.