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Auslegung des Jagdkatasters der Jagdgenossenschaft Altendorf
In der Zeit von Montag, 31. Mai bis einschließlich Sonntag, 13. Juni
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Altendorf liegt in der Zeit
vom 31. Mai bis einschließlich 13. Juni
beim, Jagdvorsteher Josef Heinrichs, Ahrstr. 20 in 53340 Meckenheim-Altendorf aus.
Die Jagdgenossen werden gebeten, während dieser Zeit die Gelegenheit wahrzunehmen, um evtl. Berichtigungen des Jagdkatasters vorzunehmen. Hierzu wird auf § 4 Abs. 2 der Satzung verwiesen, wonach die Jagdgenossen verpflichtet sind, durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen mitzuteilen.
Nach der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster zur Auszahlung der Jagdpachtanteile für das Jagdjahr 2010/11 für verbindlich erklärt. Änderungen nach der Auslegungsfrist können daher erst ab dem Jagdjahr 2011/12 berücksichtigt werden. Außerdem sind, die richtigen Bankverbindungen mitzuteilen, da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen. Wichtig sind Angaben über Name der Bank, Konto-Nummer sowie Bankleitzahl, da andernfalls die Jagdpachtanteile zurück überwiesen werden.
Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass Jagdpachtanteile, die wegen mangelnder Bankverbindung nicht zur Auszahlung kommen, bzw. zurück überwiesen werden, nach Ablauf von zwei Jahren der Verjährung unterliegen.
Altendorf, 12. Mai 2010
Josef Heinrichs
Jagdvorsteher