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Veranstaltungsorte - Herrenhaus
Herrenhaus Burg Altendorf
Die Burg Altendorf war ehemals der wasserumwehrte Rittersitz eines freiadeligen Geschlechtes. Ursprüngliche Besitzer waren die von Hambroich zu Wolfskeil, ein altes klevisches Adelsgeschlecht. 1550 wurde Johann Roist von Wers mit der Burg belehnt, die wahrscheinlich 1671 völlig zerstört wurde. Im 18. Jahrhundert wird die Familie Zum Pütz in Köln als Besitzer der Burg genannt. Von der alten Burganlage sind heute nur noch ein zugeschütteter Brunnen und Grundmauerreste vorhanden. Anstelle der zerstörten Burganlage errichtete man im 18. Jahrhundert ein zweigeschossiges Herrenhaus. An der nördlichen Traufseite schließen sich die ehemaligen Gesindehäuser und Teile der 1750 errichteten Wirtschaftshofes an, die heute zu Wohnzwecken umgestaltet sind.
1810 kaufte die damalige Gemeinde Altendorf die Burg für 2000 Taler. Von 1838 bis 1903 wurde das Gebäude als Schule genutzt und bis 1985 war es als Wohnung vermietet. Nachdem das Herrenhaus 1987 unter Denkmalschutz gestellt worden war, erfolgte zwischen 1990 und 1994 sein Umbau.
Das sich im Besitz der Stadt Meckenheim befindliche Herrenhaus ist heute ein gefragter Ort für kulturelle Veranstaltungen aller Art. Ob Ausstellungen, Konzerte, Vorträge oder Empfänge - in Meckenheims guter Stube fühlen sich die Gäste wohl. Auch der erst beim Umbau wiederentdeckte Gewölbekeller bietet mit seiner vom Geist der mittelalterlichen Ritterzeit umwehten Atmosphäre ein reizvolles Ambiente für Feierlichkeiten aller Art.
Seit zwei Jahren bietet die Stadt Meckenheim ihren heiratswilligen Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service an. Am ersten Samstag eines Monats können Sie im Herrenhaus der Burg Altendorf vor unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten treten. Das Herrenhaus bietet für diesen wichtigen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt einen außergewöhnlich stilvollen Rahmen und eine ganz spezielle Atmosphäre. Die standesamtliche Hochzeit in der Burg Altendorf bietet dem Brautpaar und seinen Gästen ein unvergessliches Erlebnis.
Ansprechpartner für die Vermietung der Räume:
Marcus Witsch
Tel. (02225) 917143; Fax: (02225) 91766192
E-Mail: marcus.witsch@meckenheim.de
Mietpreistarif für die Benutzung des Herrenhauses der Burg Altendorf in Meckenheim-Altendorf
I. Normaltarif für Allgemeine Veranstaltungen
Keller
bis zu 5 Stunden 77,00 €
bis zu 8 Stunden 92,00 €
über 8 Stunden 102,00 €
je Raum im EG
bis zu 5 Stunden 41,00 €
bis zu 8 Stunden 51,00 €
über 8 Stunden 61,00 €
alle 4 Räume im EG
bis zu 5 Stunden 102,00 €
bis zu 8 Stunden 128,00 €
über 8 Stunden 153,00 €
großer Raum im I. OG einschließlich Küchenbenutzung
bis zu 5 Stunden 128,00 €
bis zu 8 Stunden 153,00 €
über 8 Stunden 179,00 €
II. Sondertarif für kulturelle Veranstaltungen
Keller
bis zu 5 Stunden 51,00 €
bis zu 8 Stunden 66,00 €
über 8 Stunden 87,00 €
je Raum im EG
bis zu 5 Stunden 26,00 €
bis zu 8 Stunden 41,00 €
über 8 Stunden 51,00 €
alle 4 Räume im EG
bis zu 5 Stunden 77,00 €
bis zu 8 Stunden 87,00 €
über 8 Stunden 102,00 €
großer Raum im I. OG einschließlich Küchenbenutzung
bis zu 5 Stunden 77,00 €
bis zu 8 Stunden 102,00 €
über 8 Stunden 128,00 €
III. Sondertarif für Ausstellungen und Galerien mit einer Dauer von mehr als einem Tag
alle 4 Räume im EG pro Tag 51,00 €
großer Raum im I. OG pro Tag 77,00 €
Der Sondertarif II + III gilt nur bei Veranstaltungen, für die das Eintrittsgeld 2,60 € je Person nicht übersteigt; sonst findet der Normaltarif I Anwendung.
IV. Die Nutzung des Burghofes ist gebührenfrei. Die Nutzung der Toilettenanlagen in Verbindung mit der ausschließlichen Nutzung des Burghofes kostet pro Tag 15,00 €.
V. In dem Herrenhaus der Burg Altendorf sind über den Tag der Veranstaltung hinaus je ein Auf- und Abbautag in den nicht aufgeheizten Räumen gebührenfrei.
VI. Werden die Räume länger genutzt als ursprünglich beantragt, wird der für den tatsächlich genutzten Zeitraum anzuwendende Tarif nacherhoben.
VII. Zuschläge für die Inanspruchnahme des Hausmeisters
1. Hausmeister außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr) und außerhalb der vereinbarten Veranstaltungszeit Durchschnittlicher Stundensatz nach BAT oder BMTG
2. Sonstige Arbeitskräfte für Auf- und Abbau oder Bedienung der technischen Einrichtungen
- während der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Do 07.30-17.00 Uhr, Fr 07.30-12.30 Uhr) Durchschnittlicher Stundensatz nach BAT oder BMTG
- außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit s.o. zuzügl. evtl. Zuschläge für Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeit.