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Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Erweiterte Öffnungsz. Bürgerservice
Mo - Fr       7:30 bis 12:30 Uhr
Mo           14:00 bis 18:00 Uhr
Di + Do    14:00 bis 15:30 Uhr
Telefon     02225 917-0

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10.02.2012

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11.02.2012

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11.02.2012

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Veranstaltungsorte - Jungholzhalle

Jungholzhalle der Stadt Meckenheim

Die Meckenheimer Jungholzhalle ist der Ort in der Rosen- und Baumschulstadt für große Veranstaltungen. Hier treten Künstlerinnen und Künstler auf, die ihre Tourneen nach Meckenheim führt, hier finden Bälle wie der Rosenball und Karnevalsveranstaltungen statt, hier besuchen die Bürgerinnen und Bürger Märkte, Basare und Ausstellungen. Freizeitaktivitäten unterschiedlichster Art sind in der Jungholzhalle möglich.
Der Name Jungholzhalle erinnert an einen alten Hof und vor allem an ein Gebiet, das mit Buschwerk und Bäumen bepflanzt war - das Jungholz. Es gehörte seit dem Mittelalter einem der beiden großen Meckenheimer Grundherren, dem Stift St. Cassius und Florentius in Bonn.
Die Jungholzhalle am Siebengebirgsring 4 wurde 1979 gebaut. Die Halle hat eine Gesamtnutzfläche von 1500 m2; sie ist unterteilbar entsprechend unterschiedlichen Nutzungs- und Raumansprüchen. Die sogenannte kleine Halle hat eine Fläche von 356 m2. Ein Thekenbereich ist 1 m über der Hallenebene angehoben. Im Keller befinden sich WC-Anlagen sowie Garderobenräume für Damen und Herren. Die Bühne ist durch bewegliche Elemente erweiterbar. Eine eingerichtete Küche kann für die Bewirtung genutzt werden. Die Meckenheimer Jungholzhalle eignet sich für Veranstaltungen von mehr als tausend Personen. In unmittelbarer Nähe der Halle stehen 160 Parkplätze zur Verfügung.

Kontakt für die Vermietung
Stadt Meckenheim
Désirée Hahnenberg
Tel. (02225) 917214
Fax. (02225) 91766203
E-Mail: desiree.hahnenberg@meckenheim.de
 

Mietpreistarif für die Benutzung der städtischen Jungholzhalle in Meckenheim und der Gymnastikhallen in Altendorf/Ersdorf sowie in Lüftelberg

 

I. Normaltarif für Allgemeine Veranstaltungen
Kleine Halle/ Gymnastikhallen bis zu 5 Stunden      184,- Euro 
                                            bis zu 8 Stunden      271,- Euro 
                                            über 8 Stunden        360,- Euro
Große Halle                           bis zu 8 Stunden      360,- Euro 
                                            über 8 Stunden        450,- Euro 
Gesamte Halle                       bis zu 8 Stunden      450,- Euro 
                                            über 8 Stunden        534,- Euro

II. Sondertarif für Ausstellungen, Wirtschaftswerbungen sowie sonstige gewerblich betriebene Veranstaltungen je angefangener Veranstaltungstag
Kleine Halle/Gymnastikhallen                                798,- Euro
Große Halle                                                      1.043,- Euro
Gesamte Halle                                                  1.227,- Euro

III. Sondertarif für kulturelle, sportliche und gesellschaftspolitische Veranstaltungen, Tagungen oder nicht gewerbliche Ausstellungen
Kleine Halle/Gymnastikhallen bis zu 5 Stunden        56,- Euro 
                                           bis zu 8 Stunden        74,- Euro 
                                           über 8 Stunden          97,- Euro
Große Halle                          bis zu 8 Stunden      135,- Euro 
                                           über 8 Stunden        184,- Euro 
                                           bis zu 8 Stunden      184,- Euro
Gesamte Halle                      über 8 Stunden        225,- Euro

Der Sondertarif III gilt nur bei Veranstaltungen, für die das Eintrittsgeld 2,- Euro je Person nicht übersteigt; sonst findet der Normaltarif I Anwendung. 
 
IV. In der städtischen Jungholzhalle sind über den Tag der Veranstaltung hinaus je 1 Auf- und Abbautag in der nicht aufgeheizten Halle gebührenfrei. In den Gymnastikhallen ist unter Berücksichtigung des Schul- und Vereinssports ebenfalls ein Auf- und Abbautag in der nicht aufgeheizten Halle gebührenfrei.
Weitere Auf- und Abbautage werden mit der Hälfte des jeweiligen Mietpreistarifs berechnet.

V. Wird die Halle länger genutzt als ursprünglich beantragt, wird der für den tatsächlich genutzten Zeitraum anzuwendende Tarif nacherhoben.

VI. Zuschläge für die Inanspruchnahme des Hausmeisters

  1. Hausmeister außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr) und außerhalb der vereinbarten Veranstaltungszeit Durchschnittlicher Stundensatz nach BAT
  2. Sonstige Arbeitskräfte für Auf- und Abbau oder Bedienung der technischen Einrichtungen
  • während der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Do 07.30-17.00 Uhr, Fr 07.30-12.30 Uhr) Durchschnittlicher Stundensatz nach BMTG
  • außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit s.o. zuzügl. evtl. Zuschläge für Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeit.