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Veranstaltungsorte - Jungholzhalle
Jungholzhalle der Stadt Meckenheim
Die Meckenheimer Jungholzhalle ist der Ort in der Rosen- und Baumschulstadt für große Veranstaltungen. Hier treten Künstlerinnen und Künstler auf, die ihre Tourneen nach Meckenheim führt, hier finden Bälle wie der Rosenball und Karnevalsveranstaltungen statt, hier besuchen die Bürgerinnen und Bürger Märkte, Basare und Ausstellungen. Freizeitaktivitäten unterschiedlichster Art sind in der Jungholzhalle möglich.
Der Name Jungholzhalle erinnert an einen alten Hof und vor allem an ein Gebiet, das mit Buschwerk und Bäumen bepflanzt war - das Jungholz. Es gehörte seit dem Mittelalter einem der beiden großen Meckenheimer Grundherren, dem Stift St. Cassius und Florentius in Bonn.
Die Jungholzhalle am Siebengebirgsring 4 wurde 1979 gebaut. Die Halle hat eine Gesamtnutzfläche von 1500 m2; sie ist unterteilbar entsprechend unterschiedlichen Nutzungs- und Raumansprüchen. Die sogenannte kleine Halle hat eine Fläche von 356 m2. Ein Thekenbereich ist 1 m über der Hallenebene angehoben. Im Keller befinden sich WC-Anlagen sowie Garderobenräume für Damen und Herren. Die Bühne ist durch bewegliche Elemente erweiterbar. Eine eingerichtete Küche kann für die Bewirtung genutzt werden. Die Meckenheimer Jungholzhalle eignet sich für Veranstaltungen von mehr als tausend Personen. In unmittelbarer Nähe der Halle stehen 160 Parkplätze zur Verfügung.
Ansprechpartner für die Vermietung der Räume:
Marcus Witsch
Tel. (02225) 917143
Fax. (02225) 91766192
E-Mail: marcus.witsch@meckenheim.de
Mietpreistarif für die Benutzung der städtischen Jungholzhalle in Meckenheim und der Gymnastikhallen in Altendorf/Ersdorf sowie in Lüftelberg
I. Normaltarif für Allgemeine Veranstaltungen
Kleine Halle/ Gymnastikhallen bis zu 5 Stunden 184,00 €
bis zu 8 Stunden 271,00 €
über 8 Stunden 360,00 €
Große Halle bis zu 8 Stunden 360,00 €
über 8 Stunden 450,00 €
Gesamte Halle bis zu 8 Stunden 450,00 €
über 8 Stunden 534,00 €
II. Sondertarif für Ausstellungen, Wirtschaftswerbungen sowie sonstige gewerblich betriebene Veranstaltungen je angefangener Veranstaltungstag
Kleine Halle/Gymnastikhallen 798,00 €
Große Halle 1.043,00 €
Gesamte Halle 1.227,00 €
III. Sondertarif für kulturelle, sportliche und gesellschaftspolitische Veranstaltungen, Tagungen oder nicht gewerbliche Ausstellungen
Kleine Halle/Gymnastikhallen bis zu 5 Stunden 56,00 €
bis zu 8 Stunden 74,00 €
über 8 Stunden 97,00 €
Große Halle bis zu 8 Stunden 135,00 €
über 8 Stunden 184,00 €
bis zu 8 Stunden 184,00 €
Gesamte Halle über 8 Stunden 225,00 €
Der Sondertarif III gilt nur bei Veranstaltungen, für die das Eintrittsgeld 2,00 € je Person nicht übersteigt; sonst findet der Normaltarif I Anwendung.
IV. In der städtischen Jungholzhalle sind über den Tag der Veranstaltung hinaus je 1 Auf- und Abbautag in der nicht aufgeheizten Halle gebührenfrei. In den Gymnastikhallen ist unter Berücksichtigung des Schul- und Vereinssports ebenfalls ein Auf- und Abbautag in der nicht aufgeheizten Halle gebührenfrei.
Weitere Auf- und Abbautage werden mit der Hälfte des jeweiligen Mietpreistarifs berechnet.
V. Wird die Halle länger genutzt als ursprünglich beantragt, wird der für den tatsächlich genutzten Zeitraum anzuwendende Tarif nacherhoben.
VI. Zuschläge für die Inanspruchnahme des Hausmeisters
- Hausmeister außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr) und außerhalb der vereinbarten Veranstaltungszeit Durchschnittlicher Stundensatz nach BAT
- Sonstige Arbeitskräfte für Auf- und Abbau oder Bedienung der technischen Einrichtungen
- während der regelmäßigen Arbeitszeit (Mo-Do 07.30-17.00 Uhr, Fr 07.30-12.30 Uhr) Durchschnittlicher Stundensatz nach BMTG
- außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit s.o. zuzügl. evtl. Zuschläge für Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeit.