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Meldebescheinigungen
Die Ausstellung und Bezahlung (giropay, Kreditkarte) der Meldebescheinigungen ist im Zuge des E-Government nun komplett online möglich:
Einfache Meldebescheinigung
Sie können bei der Stadt Meckenheim eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Zum Onlineservice Einfache Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Sie können bei der Stadt Meckenheim eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Sollten Sie aus Meckenheim verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
Zum Onlineservice Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Unterlagen benötige ich?
Sie benötigen den Personalausweis oder Reisepass.
Für Personen ab dem 18.Lebensjahr wird eine Vollmacht benötigt.
Entstehen mir Kosten?
9,- € (in bar zu entrichten)
Muss ich Fristen beachten?
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: sofort
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Talita Imgrund
- Mohamed Mejaiti
- Inna Zismann
Tel.: 02225/917-207
E-Mail: talita.imgrund@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-208
E-Mail: mohamed.mejaiti@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-206
E-Mail: inna.zismann@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim