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Die Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW
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Land setzt Dichtheitsprüfung aus
Stadt Meckenheim reagiert entsprechend
Der Wirtschaftsausschuss des Landtages NRW hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember die Regelungen des § 61a des Landeswassergesetzes NRW zur Dichtheitsprüfung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Nach bisherigem Sachstand soll Anfang 2012 ein neuer Gesetzesentwurf eingebracht werden.
Aufgrund der Aussetzung der Regelungen zur Dichtheitsprüfung durch das Land wird die Stadt Meckenheim ihre entsprechenden Regelungen in der Entwässerungssatzung zunächst nicht weiter verfolgen und diese bis zu einer gesetzlichen Regelung durch das Land ebenfalls außer Kraft setzen.
Die Verwaltung wird sich mit dem Thema neu befassen, wenn eine konkrete Gesetzgebung in Düsseldorf erfolgt ist.
Die derzeitige politische Diskussion lässt erkennen, dass die bisher ausgestellten Bescheinigungen zur Dichtheitsprüfung ihre Gültigkeit behalten.
Es bleibt jedoch zu beachten, dass bei Neubauten die Dichtheitsprüfung nach wie vor und uneingeschränkt notwendig ist!
Kontakt
Stadt Meckenheim
Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Ole Kallenbach
Tel: (02225) 917167
E-Mail: ole.kallenbach@meckenheim.de
Peter Daube
Tel. (02225) 917166
E-Mail: peter.daube@meckenheim.de

Bisher geltende Regelungen
Gemäß § 61a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW ) sind private Grundstückseigentümer grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 verpflichtet, den Nachweis der Dichtheit ihrer privaten Grundstücksleitungen zu erbringen.
Zu diesem Thema hat der Erftverband als Eigentümer des Kanalnetzes in Meckenheim bereits eine Broschüre entworfen, die durch die Stadt Meckenheim an alle Haushalte verteilt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die eine solche Broschüre bisher nicht erhalten haben, können diese im Rathaus und im Bürgerservicezentrum der Stadt Meckenheim kostenlos erhalten. Zudem stehen umfangreiche Informationen zum Thema unter den Internet-Links:
http://www.erftverband.de/fileadmin/Erftverband/Abteilung_A/dichtheitspruefung_internet.pdf
http://www.steb-koeln.de/dichtheitspruefung.html#803 ,
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
oder
http://www.dichtheitspruefung.tv
zur Verfügung.
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Meckenheim nochmals darauf hin, dass im Zuge der Umsetzung des § 61a LWG NRW gerade jetzt viele unseriöse Firmen über Haustürgeschäfte versuchen, Geld zu verdienen ohne entsprechende nachhaltige Gegenleistungen zu erbringen. Das Vorgehen erfolgt in der Regel wie folgt:
Geschulte Vertriebsleute erreichen bei den Kunden, dass ein Erstvertrag unterzeichnet wird. Dann wird ein Termin für den Arbeitsbeginn vereinbart. So umgehen die Unternehmen die Rücktrittsklausel bei Haustürgeschäften. Für 45 Euro bis 70 Euro werde dann eine Kamera in das ungereinigte Rohr geschoben und mittels unbrauchbarer Beweisfotos erklärt, dass weitere Arbeiten notwendig seien. Und ab diesem Zeitpunkt werde es richtig teuer. Bei der Sanierung wird meist gepfuscht. Hinzu kommt, dass die Gemeinde den Dichtheitsnachweis nicht akzeptiert. Niemals an der Haustür ein Geschäft abschließen und einen Vertrag unterzeichnen. Die Firma muss ein schriftliches Angebot unterbreiten. Zudem sollte ein Vergleichsangebot eingeholt werden. Es sollte immer überprüft werden, ob die Firma zertifiziert ist. Nur Fachfirmen dürfen den Kanal unter die Lupe nehmen.
Grundstückseigentümer sollten Ruhe bewahren und sich unter dem Link http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ (es reicht, wenn Sie dort die Postleitzahl und den Ort eingeben) , der die Sachkundigen der landesweiten Liste enthält, Firmen in Ihrer Nähe herausfiltern und sich mindestens zwei Angebote einholen. Der Nachweis der Dichtigkeit darf nur von Firmen mit Sachkunde erfolgen.
Um den Anforderungen des § 61a LWG NRW Rechnung zu tragen, wurde die Entwässerungssatzung der Stadt Meckenheim geändert. Unter dem § 17 finden Sie alle Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung und deren Handhabung in Meckenheim. Hierbei ist vor allem die Nutzung folgender Bescheinigungen wichtig:
Bescheinigung der Dichtheitsprüfung
Bescheinigung der Dichtheitsprüfung nach Sanierung
Für bestimmte Bereiche in Meckenheim wurden Fristen verlängert, da hier in den nächsten Jahren noch Kanalsanierungsmaßnahmen durch den Erftverband stattfinden. Die betroffenen Straßenzüge sind in der Entwässerungssatzung unter § 17 explizit aufgeführt. Für die Straßen „Schwarzer Weg“ und „Bahnhof Kottenforst“ wurden die Fristen verkürzt, da sich dieser Bereich im Wasserschutzgebiet „Alfter-Heidgen“ befindet.
KfW-Kredite für Dichtheitsprüfung und Sanierung
Die KfW-Bankengruppe hat mit Schreiben vom 16.06.2010 mitgeteilt, dass sie Kredit-Programme zur Durchführung von Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen (§ 61 a LWG NRW) und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt hat. Die KfW-Bankengruppe hat hierzu Folgendes mitgeteilt: Bei der Prüfung von privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit können Prüfkosten von bis zu 500 EUR entstehen. Sofern dabei Mängel an den Abwasserleitungen festgestellt werden, muss der Eigentümer eine Sanierung veranlassen. Die Sanierungskosten sind, abhängig vom Zustand des Abwasserkanals, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen sehr unterschiedlich. Je nach Sanierungsverfahren können Sanierungskosten zwischen 250 Euro und 500 Euro pro laufenden Meter anfallen.
Finanzierungsmöglichkeiten für private Hauseigentümer
Im KfW-Programm „Wohnraum modernisieren – Standard“ (Programmnummer 141) sind sowohl die Förderung der Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich förderfähig. Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz beträgt aktuell ab 2,62 % effektiv pro Jahr, die Zinsbindung kann wahlweise 5 oder 10 Jahre laufen. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich. Die Anträge sind vor Beginn der Baumaßnahme über eine Hausbank zu stellen. Es besteht keine Fördermöglichkeit von Anschlussgebühren außerhalb des Grundstücks sowie für Maßnahmen bei Ferien- und Wochenendhäusern. Bei Interesse gibt es weitere Informationen im Infocenter für Wohnwirtschaft und Infrastruktur unter der Telefonnummer 0180 1 33 55 77.
Aktuelles zum Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 17. Juni 2011 finden Sie hier:
Kontakt
Stadt Meckenheim
Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Ole Kallenbach
Tel: (02225) 917167
E-Mail: ole.kallenbach@meckenheim.de
Peter Daube
Tel. (02225) 917166
E-Mail: peter.daube@meckenheim.de