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Bürgermeister bringt Haushalt ein

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Bastelangebot in Kinder City

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Stadt Meckenheim warnt vor falschen Spenden-Sammlern

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Grünarbeiten in der Meckenheimer Promenade

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Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Erweiterte Öffnungsz. Bürgerservice
Mo - Fr       7:30 bis 12:30 Uhr
Mo           14:00 bis 18:00 Uhr
Di + Do    14:00 bis 15:30 Uhr
Telefon     02225 917-0

Weitere Kontaktdaten

Aktuelle Freizeit-Termine

07.02.2012

Kirchenführung am Vormittag

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07.02.2012

„Art and Design for All“ The Victoria and Albert Museum

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07.02.2012

Literaturtreff

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Wohnberechtigungsschein und Zinssenkungsbescheinigungen

Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.
Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner, bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass

  • die Antragsteller sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Bei ausländischen Mitbürgern muss die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr gültig sein,
  • die Antragsteller rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen und
  • das Einkommen aller Personen für die der WBS ausgestellt werden soll eine nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) ermittelte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Den zuständigen Ansprechpartner und Formulare finden Sie in unserem BIS - BürgerInformationsSystem.

Zinssenkungsbescheinigungen (zur Vorlage bei der Wfa)

Zinssenkungsbescheinigungen werden beim Geschäftsfeld Soziales beantragt und bearbeitet.

Sowohl für Wohnberechtigungsscheine als auch für Zinssenkungsbescheinigungen sind Einkommenserklärungen für alle Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen und die dazugehörigen Nachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide über BaföG, Arbeitslosengeld, Unterhalt o.ä.) erforderlich. Die notwendigen Antragsformulare sind beim Geschäftsfeld Soziales erhältlich oder stehen elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung.

Zu entrichtende Gebühren/Kosten: Verwaltungsgebühren 10,00 €.

Zuständige Stelle:
Soziales