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Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung „Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 12. September 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
„Es wird beschlossen den Bebauungsplan Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.“
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 sowie § 4a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen.“
In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Zeit vom 26. September 2019 bis 28. Oktober 2019 einschließlich im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Etage, Raum 2.53 (Offenlage/Bauberatung) für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.
Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:

  • montags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
  • mittwochs und freitags von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Raum-Nummern 2.41, 2.42, 2.43 und 2.44 (2. Etage) abgegeben werden.
Zur Information über Inhalt und Ziel der Bebauungsplanänderung stehen gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Unterlagen
- Bebauungsplan Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung“ (Offenlageentwurf)
- Begründung zum Offenlageentwurf
- Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASP1)
- Protokoll zur Artenschutzprüfung
auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php
(während der Offenlagefrist)
http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php
(außerhalb der Offenlagefrist)
Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Internetseite www.uvp.nrw.de zugänglich.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung über die erneute Offenlage der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ der Stadt Meckenheim steht ebenfalls gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim zum Download bereit.
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 12. September 2019 wird der betroffenen Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ gemäß § 13a Absatz 2 Ziffer 1. i. V. m. § 13 Absatz 2 Ziffer 2 und § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 13a Absatz 2 Ziffer 1. i. V.m. § 13 Absatz 2 Ziffer 3, § 4 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt und über die erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ benachrichtigt.

Ziel und Zweck der Planung:
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes liegt zentral in Meckenheim und wird aus zwei Teilbereichen, Teil A und Teil B, des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ gebildet. Der Teilbereich A ist im Norden von der Johannesstraße, im Osten von der Bergstraße begrenzt. Im Süden grenzt er an die bestehende Bebauung der Berg- und Dechant-Kreiten-Straße. Der Teilbereich B bildet einen Streifen mittig in dem Quartier zwischen Johannesstraße im Norden – Mehlemer Weg im Osten – Birkenallee im Süden und Bergstraße im Westen.
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen neu zu schaffen, um im Bereich der Teilfläche A:
- die Ausweisung eines weiteren Baufeldes auf dem Flurstück 1406 sowie einer Teilfläche des Flurstückes 1266 zu erzeugen, welches im Rahmen einer städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung mit einem Wohngebäude bebaut werden soll,
- die Errichtung von Einzelgaragen/Carports zwischen den bereits gebauten Reihenmittelhäusern zu ermöglichen, sowie
- die Errichtung von Terrassenüberdachungen / Wintergärten im rückwärtigen Bereich der Baugrundstücke zu ermöglichen.
Im Teilbereich B des Plangebietes sollen die Ausweisung zweier neuer Baufelder auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der Grundstücke „Bergstraße 9“ und „Mehlemer Weg 31“ ermöglicht werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat deshalb in seiner Sitzung am 28. März 2019 (V/2019/03779) den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss unter Anwendung des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren – gefasst. Die Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis 24. Juni 2019 einschließlich. Nach der Offenlage hat sich ergeben, dass im Teilbereich B des Planentwurfes die einheitlich festgesetzte Trauf- und Firsthöhe den topographischen Geländeverlauf von der „Bergstraße“ hin zum „Mehlemer Weg“ nur unzureichend berücksichtigt hatte.
Aus diesem Grund ist der Offenlageentwurf im Teilbereich B geändert worden, damit die First- und Traufhöhen zwischen der „Bergstraße“ und dem „Mehlemer Weg“ entsprechend dem Geländeniveau für jedes Baufenster einzeln festgesetzt werden. Die Änderungen des Planentwurfes sind in der Begründung gelb markiert.
Diese Änderung des Planentwurfes erfordert eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute öffentliche Auslegung für die Dauer von einem Monat.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Grundstücke:
 

Grafik zeigt die Tabellen Flurstücke Im Geltungsbereich Teilbereich A und Teilbereich B

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.
 

Grafik zeigt den Bebauungsplan Nr 3a.

Der Offenlageentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift; eine Begründung mit Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASP1) ist beigefügt.

Umweltbezogene Unterlagen:
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) und vom Umweltbericht nach § 2a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen. Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur erneuten öffentlichen Auslegung nicht vor.

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der erneuten öffentlichen Auslegungsfrist abgebebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Meckenheim, den 13. September 2019
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung
Hiermit wird gemäß § 7 Absatz 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 2 Absatz 3 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“, 5. Änderung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 12. September 2019 übereinstimmt.
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 2 Absatz 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 12. September 2019 über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Welterswiese / Kohlkaule“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 13. September 2019
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18. September 2019.