Infoleiste
Bekanntmachung über die Einladung zur Bürgerwerkstatt II zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Merler Keil“ (sog. Merler Keil III)
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Merler Keil“ beschlossen. Bei dem rd. 17 ha großen Plangebiet handelt es sich um überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von der Gerichtsstraße, der Wachtbergstraße, der Autobahn 565 sowie der nördlich bestehenden Wohnbebauung begrenzt werden.
Ziel der oben genannten Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Erweiterung des Wohngebietes „Merler Keil“. Da es sich um die aktuell größte Potenzialfläche für den Wohnungsbau in der Stadt Meckenheim handelt, ist eine qualitätsvolle Entwicklung in einem größtmöglichsten Konsens Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bevor das formelle Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes gestartet wird, soll daher eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in insgesamt drei Terminen (Bürgerdialog, Bürgerwerkstatt I und Bürgerwerkstatt II) einen ersten städtebaulichen Entwurf liefern. Am 27. Mai 2019 sind als Start dieses Verfahrens Wünsche und Hoffnungen sowie Sorgen und Anregungen aus der Öffentlichkeit im Rahmen eines Bürgerdialogs strukturiert zusammengetragen worden. Am 10. Oktober 2019 fand die Bürgerwerkstatt I in Form eines Workshopverfahrens statt. Auf Grundlage der Ergebnisse des Bürgerdialoges ist den Teilnehmern Gelegenheit gegeben worden, sich in Kleingruppen gemeinsam mit dem begleitenden Planungsbüro zu den Themenkomplexen Verkehr, Grün- und Freiraumstruktur, Bauformen und Dichte sowie Ökologie und Nachhaltigkeit auszutauschen und konkrete Vorschläge für das Plangebiet zu erarbeiten.
Als dritte Veranstaltung findet die Bürgerwerkstatt II am 11. Februar 2020, ab 19 Uhr im Ratssaal der Stadt Meckenheim statt.
Unter Einbeziehung der Ergebnisse der bisherigen Veranstaltungen wird das Planungsbüro einen ersten städtebaulichen Entwurf für den Merler Keil III ausarbeiten. Dieser wird im Rahmen der Bürgerwerkstatt II der interessierten Öffentlichkeit präsentiert, wobei den Teilnehmern Gelegenheit gegeben wird, über die Ergebnisse zu diskutieren und weitere konkrete Anregungen für die Entwicklung des Neubaugebietes zu geben.
Im Anschluss an die Bürgerwerkstatt II wird der städtebauliche Entwurf entsprechend der Ergebnisse der Bürgerwerkstatt angepasst. Dieser aktualisierte Entwurf für den Merler Keil III bildet dann die Grundlage für die weiteren Abstimmungen in den Gremien und den Einstieg in das formelle Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, welches durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Vorgegeben sind unter anderem die Verfahrensschritte einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Absatz 1 bzw. Absatz 2 des BauGB. Damit bestehen für die Öffentlichkeit auch im Nachgang der Bürgerwerkstatt II Möglichkeiten, sich zu den Planungen zu äußern. Über die Termine und Fristen wird jeweils im Amtsblatt der Stadt Meckenheim per Bekanntmachung informiert.
Ich möchte Sie alle herzlich einladen, sich weiterhin mit Engagement in den Prozess einzubringen.
Meckenheim, den 6. Januar 2020
Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 15. Januar 2020.