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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (011 K 023/18)
Am Montag, 10. Februar 2020, um 10 Uhr soll im Amtsgericht Rheinbach, Schweigelstraße 30, 1. Stockwerk Saal 205 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft öffentlich meistbietend versteigert werden: Nach Feststellung des Sachverständigen Wohnungseigentum an einem nichtunterkellerten, zweigeschossigen Reihenmittelhaus mit separatem Kfz-Stellplatz vermutlich aus dem Jahre 2010. Die Energieversorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk. Das Objekt steht derzeit leer. Die Wohnfläche beträgt ca. 76 m².
Bezeichnung gemäß Grundbuch von Meckenheim Blatt 10106: Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1: 1/26 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Meckenheim Flur 3 Flurstück 3279, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 757 m² Flurstück 3280, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 153 m² Flurstück 3281, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 757 m² Flurstück 3282, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 802 m² Flurstück 3295, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 11 m² Flurstück 3296, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 601 m² Flurstück 3297, Gebäude- und Freifläche, Henry-Dunant-Straße, groß: 782 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 19 gekennzeichneten Wohnung weiter verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Abstellplatz im Aufteilungsplan mit Nr. 46 gekennzeichnet.
Wert nach §§ 180 Abs. 1, 74 a ZVG: 225.000 €.
Das Gutachten kann nach vorheriger Rücksprache (02226/801-103 u. 104) eingesehen werden. (011 K 023/18 Amtsgericht Rheinbach www.zvg-portal.de)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 15. Januar 2020.