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Bekanntmachung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020

Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juni 2014 einstimmig die 6 Mitglieder des Wahlausschusses und ihre Vertreter festgelegt. Die letzte Änderung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 9. Oktober 2019. Der Wahlausschuss setzt sich demnach wie folgt zusammen::

Grafik zeigt die Tabelle Mitglieder des Wahlausschusses und deren Vertreter.


Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Gem. § 2 (1) Kommunalwahlordnung obliegen dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss folgende Aufgaben:
1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 (1) des Gesetzes),
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 (1) Satz 3 des Gesetzes),
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 (3) des Gesetzes),
4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 (1) des Gesetzes).
Gem. § 3 (2) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) müssen 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken gewählt werden.
Nach § 4 KWahlG i.V.m. Art 5 § 1 ÄndG vom 1. Oktober 2013 muss der Beschluss des Wahlausschusses über die Einteilung der Wahlbezirke bis 29. Februar 2020 erfolgen. Der Wahlausschuss hat am 28. Januar 2020 getagt.
Die Einteilung der Wahlbezirke für die allgemeinen Kommunalwahlen 2020 richtet sich nach der Übergangsvorschrift des § 94 Satz 1 KWahlO, der bei der Einwohnerzahl auf den Stand des Melderegisters am 30. April 2019 abstellt.
Die maßgebliche Einwohnerzahl, die der Größenbestimmung der Wahlbezirke zugrunde zu legen ist, ergibt sich aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019 aus § 4 (2) Satz 4 KWahlG. Danach umfasst der Einwohnerbegriff alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Einwohner, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Weiterhin war eine Vergleichsberechnung auf der Grundlage der Wahlberechtigten durchzuführen.
Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl und der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 % nach oben oder unten betragen.
Die genannte Ober- und Untergrenze war bei der Neueinteilung der Wahlbezirke zu beachten. Aufgrund des neu definierten Einwohnerbegriffs, der gestiegenen Einwohnerzahl sowie der Notwendigkeit der Größenangleichung und des damit verbundenen räumlichen Zuschnitts der Wahlbezirke musste die Verwaltung die bisherige Einteilung der Wahlbezirke überarbeiten und anpassen.
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Meckenheim hat vor diesem Hintergrund in seiner ersten Sitzung am 28. Januar 2020 einstimmig die nachstehende Wahlbezirkseinteilung in weiterhin 19 Wahlbezirken beschlossen.

Stadt Meckenheim
Bert Spilles
Wahlleiter

Hier geht es zu Wahlbezirkseinteilung vom 28. Januar 2020.