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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
EFH am Montag, 21. September 2020
Am Montag, 21. September 2020, um 10 Uhr soll im Amtsgericht Rheinbach, Schweigelstraße 30, 1. Stockwerk Saal 205 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft öffentlich meistbietend versteigert werden:
Freistehendes Einfamilien-Fertighaus mit Einliegerwohnung und Bauparzelle, eingeschossig mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss, teilweise Flachdach, Keller in Massivbauweise, Fertiggarage, Baujahr 1977, Elektroheizung, elektrische Warmwasserbereitung, Wohnfläche Hauptwohnung 122,48 m²; Einliegerwohnung 48,88 m², Sanitärausstattung dem Baujahr entsprechend. Leichter Unterhaltungsstau. Eine Bauart und -jahr bedingte Schadstoffbelastung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Grundstück kann noch mit einem weiteren Wohnhaus bebaut werden.
Bezeichnung gemäß Grundbuch von Meckenheim Blatt 2265:
Bestandsverzeichnis lfd. Nr.: 3, Gemarkung Meckenheim, Flur 3, Flurstück 3505, Gebäude- und Freifläche, Kirschenstraße 32, groß 1155 m²
Wert nach §§ 180 Abs. 1, 74 a ZVG: 429.000,00 €
Das Gutachten kann nach vorheriger Rücksprache unter Tel. (02226) 801-103 u. 104 eingesehen werden und ist auszugsweise im Internet hinterlegt. ( 011 K 009/19 Amtsgericht Rheinbach www.zvg-portal.de)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 10./11. Juli 2020.