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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (011 K 013/19)
Am Montag, 5. Oktober 2020, um 11 Uhr soll im Amtsgericht Rheinbach, Schweigelstraße 30, 1. Stockwerk, Saal 205, zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft öffentlich meistbietend versteigert werden:
Nach Angaben des Sachverständigen: unbebaute Grundstücke, teilweise baureifes Land, Flurstück 163: groß 478 m², ca. 5 m breit und 93 m tief, nahezu rechteckig, geneigt, soweit erkennbar normaler Baugrund, eine Fläche von 405 m² kann bebaut werden, verwilderter Zustand, teilweise mit Gehölzen und älterem Baumbestand bewachsen, kleine befestigte Fläche. Flurstück 740: groß 3.188 m², ca. 66 m breit und zwischen ca. 40 m und 56 m tief, leicht geneigt, soweit erkennbar normaler Baugrund, eine Fläche von ca. 315 m² kann bebaut werden, im Übrigen lt. Bebauungsplan Fläche für Landwirtschaft, verwilderter Bewuchs. Beide Grundstücke sind mit Hochspannungsleitungen überspannt.
Bezeichnung gemäß Grundbuch von Meckenheim Blatt 10526: Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Meckenheim, Flur 12, Flurstück 163, Gebäude- und Freifläche, An der Swistbach, groß: 478 m². Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2, Meckenheim, Flur 12, Flurstück 740, Landwirtschaftsfläche, Im Ruhrfeld, groß: 3.188 m² Wert nach §§ 180 Abs. 1, 74 a ZVG:
Flurstück 163 30.000,00 €,
Flurstück 740 55.000,00 €,
gesamt: 85.000,00 €
Das Gutachten kann nach vorheriger Rücksprache (02226/801-103 u. 104) oder im Internet eingesehen werden.
(011 K 013/19 Amtsgericht Rheinbach www.zvg-portal.de)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 24./25. Juli 2020.