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Bekanntmachung Kommunalwahl am 13. September 2020
Das Wahlamt der Stadt Meckenheim weist darauf hin, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die nach den melderechtlichen Vorschriften von der Meldepflicht befreit sind, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen sind. Der Antrag, der vom Wahlamt, Verwaltungsgebäude Rathaus, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Zimmer 0.03 zur Verfügung gestellt wird, muss bis spätestens 28. August 2020 gestellt sein.
Meckenheim, den 7. August 2020
Stadt Meckenheim
Der Bürgermeister
Bert Spilles
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 7./8. August 2020.