Infoleiste
Vorschläge zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Meckenheim
Die im Bereich der Stadt Meckenheim wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG NRW) und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Meckenheim hingewiesen.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat der Stadt Meckenheim am 4. November 2020 insgesamt 6 stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter/innen für die Wahlzeit des Rates der Stadt Meckenheim aus. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt Meckenheim angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.
Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer auch dem Rat angehören kann. Die/der zu Wählende muss demnach mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Bereich der Stadt Meckenheim haben und er muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen.
Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich spätestens bis zum 18. September 2020 an die
Stadt Meckenheim
Erster Beigeordneter
Holger Jung
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
Um die Wählbarkeit prüfen zu können, sind neben dem Namen das Geburtsdatum, der Wohnort (mit Aussage: dort wohnhaft seit), der Beruf und die Staatsangehörigkeit anzugeben.
Meckenheim, den 5. August 2020
Stadt Meckenheim
Erster Beigeordneter
gez. Holger Jung
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 14./15. August 2020.