Infoleiste

Topmeldungen

Weg in eine klimaneutrale Zukunft mitgestalten

weiterlesen

Öffentlicher Infoabend zum Sofortprogramm

weiterlesen

14. Blütenfest war ein voller Erfolg

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

26.04.2024

"ADFC Fahrrad-Codier-Aktionen"

weiterlesen

05.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

07.05.2024

"Exkursion zum Schloss Benrath"

weiterlesen

Wahlbekanntmachung

1. Am 13. September 2020 findet die Kommunalwahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Meckenheim ist in 19 Wahlbezirke eingeteilt (siehe gesonderte Aufstellung). In Meckenheim werden sechs Briefwahlvorstände gebildet, die öffentlich zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses am Wahltag im Verwaltungsgebäude Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, zusammentreten. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23. August 2020 übersandt worden sind, sind der Wahl-/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl-/Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung soll mitgebracht und abgegeben werden. Außerdem ist der Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen, damit sich die Wählerin/der Wähler auf Verlangen über ihre/seine Person ausweisen kann.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.
Der Wähler hat für die

  • Stadtratswahl und die
  • Bürgermeisterwahl sowie für die
  • Kreistagswahl und die
  • Landratswahl

jeweils eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen der/des Kandidatin/Kandidaten, die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort. Auf den Stimmzetteln zur Stadtratswahl sowie zur Wahl des Kreistages werden unter der Bezeichnung der Partei zudem die ersten drei Kandidatinnen/Kandidaten der zugelassenen Wahlvorschläge der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung aufgeführt. Rechts von der Kurzbezeichnung der Partei befindet sich der Kreis für die Kennzeichnung.
Durch Ankreuzen oder auf andere Weise ist kenntlich zu machen, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Auf dem jeweiligen, farblich unterschiedlichen Stimmzettel kann nur ein Bewerber bzw. eine Bewerberin für

  • den Stadtrat (orange)
  • den Bürgermeister (hellgrün)
  • das Amt des Landrates (altweiß)
  • den Kreistag (hellblau)

gekennzeichnet werden.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
5. Wählerinnen/Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl ausschließlich in dem Wahlbezirk, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Meckenheim (Wahlamt) einen Wahlschein, amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Dienststelle der Stadt Meckenheim abgegeben werden. Nicht zulässig ist die Abgabe in einem Wahllokal.
6. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.   Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 und Abs. 3 des Strafgesetzbuches). Bitte beachten Sie, dass auch für den Besuch im Wahllokal die Corona bedingten allgemeinen Schutzmaßnahmen greifen. Sie werden daher gebeten, eine Mund-Nase-Bedeckung bzw. Alltagsmaske zu tragen sowie einen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel mitzubringen. Daneben gilt es, die Hygiene- und Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten.

Meckenheim, den 25. August 2020
Stadt Meckenheim
Der Bürgermeister
Bert Spilles

Grafik zeigt die Lage der Wahllokale am Sonntag, 13. September.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 28./29. August 2020.