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Öffentliche Bekanntmachung des VHS-Zweckverbandes Voreifel über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2017
In ihren Sitzungen vom 5. November 2019 und 7. Juli 2020 haben die Mitglieder der Verbandsversammlung einstimmig folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2017 gefasst:
1. Die Verbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Die Verbandsversammlung stellt gemäß §§ 95, 96 Gemeindeordnung (GO) NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 fest.
3. Das positive Jahresergebnis der Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2017 i. H. v. 9.903,45 € nimmt die Verbandsversammlung zur Kenntnis.
4. Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 9.903,45 € wird wie folgt verwendet:
4.1.Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.602,30 €
4.2.Zuführung zu Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.301,15 €
5. Verbandsvorsteher Stefan Raetz wird für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 13. August 2020 den gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigten Jahresabschluss 2017 des VHS-Zweckverbandes Voreifel zur Kenntnis genommen.
Die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2017 weist in verkürzter Form folgende Positionen aus:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gemäß § 18 GkG i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekanntgemacht und kann nebst Anhang und Lagebericht bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des VHS-Zweckverbandes Voreifel, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, eingesehen werden.
Rheinbach, den 21. August 2020
gez.
Stefan Raetz
(Verbandsvorsteher)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 28./29. August 2020.