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Öffentliche Bekanntmachung des VHS-Zweckverbandes Voreifel über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2018
In ihrer Sitzung am 7. Juli 2020 haben die Mitglieder der Verbandsversammlung einstimmig folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 gefasst:
1. Die Verbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Die Verbandsversammlung stellt gemäß §§ 95, 96 Gemeindeordnung (GO) NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 fest.
3. Das negative Jahresergebnis der Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2018 i. H. v. (-) 120.432,86 € nimmt die Zweckverbandsversammlung zur Kenntnis.
Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2018 in Höhe von (-) 120.432,86 € wird wie folgt ausgeglichen:
3.1. Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von (-) 62.971,28 €
3.2. Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von (-) 57.461,58 €
3.3. Ausgleich des verwendeten Betrages aus der allgemeinen Rücklage durch eine zusätzliche Verbandsumlage der Mitgliedskommunen (Produktgruppen be-zogen) im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 57.461,58 €
4.Verbandsvorsteher Stefan Raetz wird für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 Entlastung erteilt.
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 9. September 2020 den gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigten Jahresabschluss 2018 des VHS-Zweckverbandes Voreifel zur Kenntnis genommen.
Die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2018 weist in verkürzter Form folgende Positionen aus:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit gemäß § 18 GkG i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekanntgemacht und kann nebst Anhang und Lagebericht bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des VHS-Zweckverbandes Voreifel, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, eingesehen werden.
Rheinbach, den 21. September 2020
gez.Stefan Raetz
(Verbandsvorsteher)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 1./2. Oktober 2020.