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Vereinfachte Flurbereinigung Wachtberg, Aktenzeichen: 33.1 - 5 17 03 - Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Einladung
Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln vom 20. Dezember 2017 wurde das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Wachtberg angeordnet. Der Einleitungsbeschluss ist bestandskräftig.
Mit dem Einleitungsbeschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Wachtberg.
In der vereinfachten Flurbereinigung Wachtberg wird hiermit gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft geladen für
Donnerstag, 5. November 2020, um 16 Uhr,
in der Aula des Schulzentrums Wachtberg
Stumpebergweg 5
53343 Wachtberg-Berkum.

Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer/innen des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen. Wahlberechtigte Teilnehmer/innen sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln haben sich die anwesenden Teilnehmer/innen als solche auszuweisen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmer/innen oder bevollmächtigten Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG). Jede/r anwesende Teilnehmer/in oder jede bevollmächtigte Person hat nur ein Stimmrecht, gleich wie viele Besitzstände er/sie vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Teilnehmer/innen, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Entsprechende Vollmachtsformulare können auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/form_tagesvollmacht.pdf
abgerufen oder bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, unter Angabe des obigen Aktenzeichens angefordert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, an der Veranstaltung teilnehmen und gewählt werden können.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Bezirksregierung Köln Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen oder zu bestellen (§ 21 Abs. 5 FlurbG).
Der Termin dient ausschließlich der Wahl des Vorstandes. Für Fragen hinsichtlich des Flurbereinigungsverfahrens können die Teilnehmer/innen sich gerne telefonisch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Cron, unter der Tel.-Nr. 0221 147-3372 oder per Mail stefan.cron@brk.nrw.de in Verbindung setzen.
Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der u. a. der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gewählt werden.

Im Auftrag
gez. Frings-Schäfer
Regierungsdirektorin

Besondere Hinweise zur Coronavirus-Prävention
Die Teilnehmer/innen werden gebeten, im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bitte bringen Sie zum Termin einen eigenen Kugelschreiber mit.
Hinweise:
Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf.
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 9./10. Oktober 2020.