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Betriebssatzung für die Stadtwerke der Stadt Meckenheim vom 29. Februar 2012 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 9. November 2020
Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), § 7 zuletzt geändert durch Artikel 15 des Zuständigkeitsbereinigungsgesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), § 114 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO NRW– vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. GV. NRW. 2005 S. 15), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV.NRW. S. 559) hat der Rat der Stadt Meckenheim am 4. November 2020 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung beschlossen:
Artikel I
1.
§ 5 ändert sich wie folgt:
Der Betriebsausschuss besteht aus 15 Ausschussmitgliedern. Zu Mitgliedern des Ausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden. Die Bestellung dieser Mitglieder richtet sich nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Hauptsatzung der Stadt Meckenheim. Für die Ausschussmitglieder sind Stellvertreter zu wählen. Für die Wahl der den Betriebsausschuss angehörenden Beschäftigten des Eigenbetriebes gelten die Bestimmungen des § 114 Abs. 3 GO NRW i.V.m. der „Verordnung über das Wahlverfahren zur Benennung der Beschäftigten des Eigenbetriebes für die Wahl in den Betriebsausschuss“ (Eig-WO). Die Zahl der sachkundigen Bürger darf zusammen mit den Beschäftigtenvertretern die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.
2.
§ 17 ändert sich wie folgt:
Diese Betriebssatzung tritt anstelle der bisherigen Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Meckenheim vom 12. Dezember 2019.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 2. Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Meckenheim, den 9. November 2020
Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 13./14. November 2020.