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Öffentliche Bekanntmachung des VHS-Zweckverbandes Voreifel über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2019

In ihrer Sitzung am 29. April 2021 haben die Mitglieder der Verbandsversammlung einstimmig folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2019 gefasst:

  1. Die Verbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
  2. Die Verbandsversammlung stellt gemäß §§ 95, 96 Gemeindeordnung (GO) NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 fest.
  3. Das positive Jahresergebnis der Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2019 i. H. v. 9.984,54 € nimmt die Zweckverbandsversammlung zur Kenntnis.
    Der Jahresüberschussbetrag zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 9.984,54 € wird wie folgt verwendet:
    Zuführung des Überschusses zu der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.984,54 €.
  4. Dem Verbandsvorsteher wird für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Entlastung erteilt.

Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 26. Mai 2020 den gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigten Jahresabschluss 2019 des VHS-Zweckverbandes Voreifel zur Kenntnis genommen.

Die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2019 weist in verkürzter Form folgende Positionen aus:

Tabelle zeigt die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2019.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit gemäß § 18 GkG i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekanntgemacht und kann nebst Anhang und Lagebericht bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des VHS-Zweckverbandes Voreifel, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, eingesehen werden.

Rheinbach, den 21. Juni 2021
gez. Petra Kalkbrenner
Petra Kalkbrenner
Verbandsvorsteherin

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 25./26. Juni 2021.