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Bekanntgabe gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW und § 2 der Ehrenordnung der Stadt Meckenheim - 2021
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) und die vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Ehrenordnung der Stadt Meckenheim schreiben vor, dass der Bürgermeister, alle Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger und Bürgerinnen der Fachausschüsse und Ortsvorsteher schriftlich Auskunft über die in der nachstehenden Tabelle (Link zum PDF) aufgeführten Bereiche geben müssen. Die Angaben werden im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Meckenheim (www.meckenheim.de) im Bereich des Ratsinformationssystems (http://session.meckenheim.de/bi/getfile.asp?id=121968&type=do) veröffentlicht.
gez.
Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 9./10. Oktober 2021.