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Bekanntmachung über die Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 108B „Rücklage Kottenforststraße I“

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 22. September 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 108B „Rücklage Kottenforststraße I“ beschlossen.

Die Stadt Meckenheim beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108B „Rücklage Kottenforststraße I“ zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Arrondierung des bestehenden Ortsteiles durch eine wohnbauliche Weiterentwicklung geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Lüftelberg. Im Osten grenzt das Plangebiet an die bestehende Wohnbebauung der „Kottenforststraße“, im Süden an bestehende Wohnbebauung der Straße „Auf den Steinen“ sowie im Norden und Westen an landwirtschaftliche Flächen. Bei der Plangebietsfläche handelt es sich um überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wege- und Grünflächen, vereinzelte Flächen in Gartennutzung sowie Flächen innerhalb der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Kottenforststraße im Osten sowie über die beiden Straßen „Schall-von-Bell-Weg“ und „Auf den Steinen“ im Süden. Die innere Erschließung erfolgt über zwei neue Erschließungsstraßen, welche durch einen verkehrsberuhigten Bereich und kurze Stichstraßen mit Wendeplätzen ergänzt werden. Die im Norden des Plangebietes verlaufende ehemalige römische Wasserleitung ist durch den Verlauf einer öffentlichen Grünfläche gekennzeichnet.

Das Bebauungskonzept sieht eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne einer an den Bestand angepassten Bebauung vor. So orientiert sich die allgemeine Zulässigkeit und der Ausschuss einzelner Nutzungsarten an den angrenzenden Bebauungsplänen und berücksichtigt gleichzeitig die Vorgaben, die sich aus § 13b BauGB ergeben, nach dem ein entsprechender Bebauungsplan nur die Zulässigkeit von „Wohnnutzungen“ begründen darf.

Angrenzend an die bestehende Wohnbebauung der „Kottenforststraße“ und der Straße „Auf den Steinen“ ist eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen. Das bestehende ehemalige landwirtschaftliche Hofgebäude im Osten des Plangebietes befindet sich ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs und soll planungsrechtlich gesichert werden. Im Westen und Norden des Plangebietes soll die aufgelockerte Bebauung durch die Festsetzung von Hausgruppen und kleinteiliger verdichteter Bauweise ergänzt werden.

Die Bürgerinformationsveranstaltung zu den Planungen findet am Mittwoch, 10. November, um 18 Uhr in der Jungholzhalle, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim statt.

Hinweis
Aufgrund der besonderen Situation in Zusammenhang mit den Vorsichtsmaßnahmen der Verbreitung des Virus COVID-19 ist es notwendig, dass sich Besucherinnen und Besucher vor der Veranstaltung bei dem Fachbereich 61 (E-Mail: alexander.schaefer@meckenheim.de Telefon (02225) 917195) anmelden, da nur eine begrenzte Anzahl an Besucherplätzen zu Verfügung stehen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass beim Betreten und Verlassen der Jungholzhalle eine Medizinische Maske (OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95-Maske) angelegt werden muss.

Beim Besuch der Bürgerinformationsveranstaltung gilt ab einem Inzidenzwert von über 35 die 3G-Regel - GEIMPFT-GENESEN-GETESTET:

  • Vorlage eines zertifizierten negativen Tests (öffentliche Teststellen) nicht älter als 48 Std.,
  • Nachweis der vollständigen Impfung (die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder
  • Vorlage eines „Genesen-Nachweises", der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt (die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen).

Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gilt nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 Corona-Schutzverordnung während der Veranstaltung an den Plätzen weder Abstandspflicht noch Maskenpflicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung zu beteiligen und die Planinhalte mit der planenden Person und den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Meckenheim, 25. Oktober 2021
Holger Jung
Bürgermeister

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 29./30. Oktober 2021.