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Jagdgenossenschaft Ersdorf: Auslegung des Jagdkatasters
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ersdorf liegt in der Zeit von Montag, 8. November 2021, bis einschließlich Montag, 29. November 2021, beim Jagdvorsteher Heinz-Josef Schaefer, Unterdorfstrasse 21, 53340 Meckenheim-Ersdorf, zur Einsicht der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus.
Da das Jagdkataster zur Auszahlung der Jagdpachtanteile dient, sollte von der Möglichkeit zur Einsichtnahme reger Gebrauch gemacht werden, um fehlerhafte Eintragungen zu berichtigen und evtl. Ergänzungen vorzunehmen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile 2021/2022 für verbindlich erklärt. Nachträgliche Änderungen gelten dann nur noch ab dem Jagdjahr 2022/2023.
Hinweise zur Bankverbindung:
Da die Jagdpachtanteile bargeldlos zur Auszahlung kommen, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, soweit noch nicht geschehen, die richtige Bankverbindung (Name der Bank, IBAN und BIC) mitzuteilen. Da die Beträge, die nicht zur Auszahlung kommen, der zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen und dann der Jagdkasse wieder zufließen.
Ersdorf, 26.Oktober 2021
Heinz-Josef Schaefer
(Jagdvorsteher)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 5./6. November 2021.