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5. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich - 5. Elternbeitragsänderungssatzung - vom 22. September 2021

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), des § 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz NRW) sowie des § 9 Abs. 3 S. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 22. September 2021 folgende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Fassung der 5. Elternbeitragsänderungssatzung beschlossen:

– 5. Elternbeitragsänderungssatzung –
Die Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10. Juli 2019 wird wie folgt geändert:
1: § 6 Abs. 2 soll wie folgt geändert werden:
a) Satz 1 soll wie folgt geändert werden: „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist gemäß § 50 KiBiz NRW ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“
b) Satz 2 soll gestrichen werden.
2: § 6 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden: „Für Geschwister der Kinder, die auf Grund der landesgesetzlichen Regelung des § 50 KiBiz beitragsfrei sind, werden keine Elternbeiträge erhoben.“
3. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend am 1. August 2021 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende 5. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich - 5. Elternbeitragsänderungssatzung - vom 22. September 2021 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4, 5 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Meckenheim vom 9. November 2020 öffentlich bekannt.

Hinweis:
Gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Meckenheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, 14. Februar 2022
In Vertretung
Hans Dieter Wirtz
Erster Beigeordneter

Hinweis:
Der gesamte Text der aktuellen Elternbeitragssatzung ist im Ortsrecht auf der Homepage der Stadt Meckenheim unter http://meckenheim.de/cms117/rat_verwaltung/ortsrecht/ zu finden.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 25./26. Februar 2022.