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Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Meckenheim über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied der Stadt Meckenheim
Gemäß § 45 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.1998 S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 202) habe ich Herrn
Maurice Hilgers, geboren 1998,
mit Wirkung vom 21. März 2022 als Nachfolger für Frau Patricia Stahl von der SPD Meckenheim festgestellt.
Frau Stahl hat das Ratsmandat zum 11. März 2022 niedergelegt. Die Reserveliste der SPD Meckenheim sieht keine direkte Ersatzbewerberin bzw. keinen direkten Ersatzbewerber vor. Es wird festgestellt, dass der in der Reserveliste der SPD Meckenheim unter Platz 11 aufgeführte Maurice Hilgers nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung können gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim als Wahlleiter in 53340 Meckenheim, Siebengebirgsring 4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meckenheim, den 25. März 2022
Holger Jung
Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 1./2. April 2022.