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Bekanntgabe gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW und § 2 der Ehrenordnung der Stadt Meckenheim - 2022
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) und die vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Ehrenordnung der Stadt Meckenheim schreiben vor, dass der Bürgermeister, alle Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger und Bürgerinnen der Fachausschüsse und Ortsvorsteher schriftlich Auskunft über die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Bereiche geben müssen. Die Angaben werden im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Meckenheim im Bereich des Ratsinformationssystems veröffentlicht.
gez. Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 11. November 2022.