Infoleiste
3. Änderungssatzung Benutzungsordnung und Mietpreistabelle für die städtische Jungholzhalle in Meckenheim
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 2. November 2022 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Die Benutzungsordnung und Mietpreistabelle für die städtische Jungholzhalle in Meckenheim vom 1. Januar 2019 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 8
Meckenheimer Vereine, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist, sowie die ehrenamtlichen Organisationsteams der Schulabschlussfeiern der Schulen der Stadt Meckenheim, sind von der Zahlung der Grundgebühr befreit.
Nebenkosten, Zusatzleistungen, Zusatzzeiten sowie die Kaution sind zu entrichten. Für Vereine entfällt die Befreiung bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Meckenheim, den 16. Dezember 2022
Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 23. Dezember 2022.