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Hinweisbekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises – bereitgestellt am 27. März 2023
Zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises abgeschlossen worden.
Diese Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW i.V.m. § 29 GkG NRW von der Bezirksregierung Köln am 13. Februar 2023 (Az.: 31.1.6.3-463) aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW am 21. Februar 2023 im Amtsblatt Nr. 7 der Bezirksregierung Köln auf Seite 66 veröffentlicht.
Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die erfolgte Veröffentlichung hin.
Meckenheim, 13. April 2023
Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 21. April 2023.