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Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Meckenheim
In der Sitzung am 8. Mai 2024 hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft Meckenheim die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
Der Geschäfts- und Kassenbericht für das Jagdjahr 2023/24 sowie der Bericht der Kassenprüfer wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde dem Vorstand und dem Kassenverwalter einstimmig Entlastung erteilt.
Es wurde ohne Gegenstimme entschieden, der Ortsbauernschaft für das Jagdjahr 2023/24 eine Zuwendung zukommen zu lassen.
Auf Vorschlag des Vorstands wurden Geldspenden in Höhe von jeweils 300 Euro für die Jugendarbeit folgender, im Gebiet der Jagdgenossenschaft liegender Meckenheimer Vereine beschlossen:
- Stadtsoldaten-Corps 1868 Meckenheim e.V.
- Prinzengarde Meckenheim 1933 e.V.
- Stadt-Garde Meckenheim e.V.
- Lüftelberger Karnevalsclub e.V.
- 1. Karnevalsgemeinschaft Merl 2000 e.V.
Jagdpachtanteile an die Jagdgenossen werden gemäß der gesetzlichen Regelung nur auf Antrag ausgezahlt, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Antrag auf Auszahlung innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung gestellt werden muss, da ansonsten die Verjährung eintritt.
Der vom Vorstand im Entwurf vorgelegte Haushaltsplan für das Jagdjahr 2024/25 wurde einstimmig bewilligt.
Die Herren Willi Braun und Martin Hörnig wurden von der Versammlung ohne Gegenstimmen zu Kassenprüfern bestellt.
Meckenheim, 13. Mai 2024
Fritz Manner
Jagdvorsteher
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 16. Mai 2024.