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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung „Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 den folgenden Beschluss gefasst:

„Sofern sich im Rahmen der freiwilligen Bürgerinformationsveranstaltung keine Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung ergeben, wird beschlossen, den

Bebauungsplan Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung

gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.“

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 sowie § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel durchzuführen.“

In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASP 1) in der Zeit vom

10. Juni 2024 bis 10. Juli 2024 einschließlich

im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, 2. Etage, Raum 2.53 (Offenlage/Bauberatung) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Jeder kann die Unterlagen während der nachfolgend aufgeführten allgemeinen Dienststunden des Rathauses einsehen:

  • montags von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14 Uhr – 18 Uhr
  • dienstags bis freitags von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere per E-Mail elektronisch sowie schriftlich an die Stadt Meckenheim oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften, Raum-Nummern 2.41, 2.42, 2.43 und 2.44 (2. Etage) abgegeben werden.

Zur Information über Inhalt und Ziel der Bebauungsplanänderung stehen folgende Unterlagen

- Bebauungsplan Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung“ (Offenlageentwurf)

- Begründung zum Offenlageentwurf

- Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASP1)

auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:

https://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php
(während der Offenlagefrist)

https://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php
(außerhalb der Offenlagefrist)

Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Internetseite

https://www.bauleitplanung.nrw.de

zugänglich.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung über die Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ der Stadt Meckenheim steht ebenfalls gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim

www.meckenheim.de

zum Download bereit.

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Meckenheim vom 21. März 2024 wird der betroffenen Bürgerschaft / Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ gemäß § 13a Absatz 2 Ziffer 1. i. V. m. § 13 Absatz 2 Ziffer 2 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 13a Absatz 2 Ziffer 1. i. V. m. § 13 Absatz 2 Ziffer 3 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt und über die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ benachrichtigt.

Ziel und Zweck der Planung:

Das Plangebiet liegt zentral in den Ortsteilen von Ersdorf und Altendorf und bildet sich aus dem Standort der katholischen Grundschule mit Turnhalle/Mehrzweckhalle, einer Spielplatzfläche, einer Kindertagesstätte sowie einer Arrondierungsfläche, die sich zurzeit als brachliegende Grünfläche mit einer Nebenanlage darstellt.

Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen für:

- die Erweiterung der bestehenden Zweckbindungen der Gemeinbedarfsfläche (bislang „Schule und Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“) auf die Zweckbindung „Schule und Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“. Dies dient dem Zweck, die baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Fläche zu erhöhen und auch die bestehenden Kindergartennutzung planungsrechtlich zu sichern.

- die Einbeziehung der bisherigen „Grünfläche“ mit der Zweckbindung „Friedhofserweiterung“ auf dem Flurstück 391 und 392 in die „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbindung „Schule“, „Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“.

- Anpassung der Baugrenze im südlichen Bereich, Wegfall der Sichtlinie, aber Rücknahme der Baugrenze, Gewährleistung des Grundsatzes der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs.

- Innerhalb des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ soll zukünftig auch die Nutzung einer Teilfläche als „Dorfplatz“ möglich sein. Anlass dafür bilden Anregungen von verschiedenen örtlichen Interessengruppen aus dem Ortsteil von Altendorf, die eine gestalterische und funktionale Aufwertung dieser Fläche wünschen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Grundstücke:

Grafik zeigt die Flurstücke im Geltungsbereich.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.

Der Offenlageentwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung besteht aus Festsetzungen durch Zeichnung und Schrift; eine Begründung ist beigefügt.

Umweltbezogene Unterlagen:

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) und vom Umweltbericht nach § 2a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen. Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen.

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahme liegt zur öffentlichen Auslegung die „Artenschutzrechtliche Prüfung“ (ASP1), Stand: Februar 2024, eines Fachbüros vor.

Hinweise:

Es wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) darauf hingewiesen,

- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können (Ziffer 1.),

- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können (Ziffer 2.),

- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (Ziffer 3.),

- welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen (Ziffer 4.).

Es wird gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Meckenheim, den 24. Mai 2024
Stadt Meckenheim
Holger Jung
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsanordnung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Meckenheim vom 21. März 2024 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass in analoger Anwendung von § 4 Absatz 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – verfahren worden ist.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Meckenheim vom 21. März 2024 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 24. Mai 2024
Stadt Meckenheim
Holger Jung
Bürgermeister

 

Grafik zeigt den Bebauungsplan Nr 33 "Am Burghof", 4. Änderung

 

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 31. Mai 2024.