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Benutzungsordnung der Öffentlichen Bücherei Meckenheim/Alfter als Satzung der Stadt Meckenheim und der Gemeinde Alfter vom 28. Mai 2024

Präambel

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1. ff. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 721/SGV NRW 610) in der zurzeit geltenden Fassung haben der Rat der Gemeinde Alfter am 7. Dezember 2023 und der Rat der Stadt Meckenheim am 13. Dezember 2023 folgende Satzung für die Benutzung der Bücherei (Benutzungsordnung der Öffentlichen Bücherei Meckenheim/Alfter) beschlossen:

§ 1 Allgemeines

  1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
  2. Alle natürlichen Personen sind berechtigt, die Bücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. Für die Benutzung einzelner Einrichtungen sowie die Benutzung durch juristische Personen können von der Bücherei besondere Bestimmungen getroffen werden.
  3. Während des Aufenthalts in der Bücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie die Hausordnung.
  4. Für die Benutzung der Bücherei, für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden Gebühren nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 3 Anmeldung

  1. Die Benutzenden melden sich persönlich oder online unter Vorlage ihres gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhalten einen Benutzerausweis.
  2. Die Benutzenden erkennen die Benutzungsordnung sowie die Informationen und Regelungen in der jeweils gültigen Fassung bei der Anmeldung durch Unterschrift an, bei einer Online-Anmeldung durch Zustimmung im Antrag. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
  3. Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Die Benutzenden bestätigen mit ihrer Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
  4. Minderjährige können selbst Benutzende werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung einer gesetzlichen Vertretung vor bzw. deren Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die Mediennutzung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr erfolgt über den Benutzerausweis eines Elternteils/Sorgeberechtigten.
  5. Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
  6. Die Benutzenden sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Benutzerausweis

  1. Die Ausleihe von Medien der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
  2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haften die Benutzenden bzw. deren gesetzliche Vertretung.
  3. Der Benutzerausweis für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr berechtigt nicht zur Ausleihe von Erwachsenenmedien.
  4. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.

§ 5 Ausleihe, Leihfrist

  1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
  2. Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen. Für andere Medienarten kann die Büchereileitung kürzere Leihfristen bestimmen.
  3. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
  4. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

§ 6 Ausleihbeschränkungen

  1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
  2. Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.
  3. Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z. B. für Spielfilme oder Computerspiele sind auch für die Ausleihe der Bücherei verbindlich.

§ 7 Vorbestellungen

  1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch der Benutzenden Vorbestellungen gegen Entrichtung einer Gebühr für die Benachrichtigung entgegennehmen.

§ 8 Auswärtiger Leihverkehr

  1. Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken gegen Gebühr beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung

  1. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung ist zusätzlich die Verwaltungsgebühr zu erstatten.
  2. Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 10 Behandlung der Medien, Haftung

  1. Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust sind die Benutzenden schadenersatzpflichtig.
  2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von den Benutzenden auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
  3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  4. Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
  5. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzenden entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.

§ 11 Schadenersatz

  1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.
  2. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.

§ 12 Nutzungsbedingungen für Internet und WLAN

1. Die Internet-PCs und das WLAN stehen allen Büchereibenutzenden zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der vorhandenen PCs kann von der Büchereileitung festgelegt werden.

2. Die Bücherei haftet nicht:

  • für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzende
  • für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzenden und Internetdienstleistenden
  • für Schäden, die Benutzende auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihnen benutzten Medien entstehen
  • für Schäden, die den Benutzenden durch die Nutzung der Büchereiarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen
  • für Schäden, die den Benutzenden durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

3. Die Bücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.

4. Die Benutzenden verpflichten sich:

  • die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den PC-Arbeitsplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte sowie pornografischer, rassistischer und gewaltverherrlichender Darstellungen im Internet ist untersagt.
  • keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren
  • keine geschützten Daten zu manipulieren
  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen
  • bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen
  • das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbietende abzuwickeln.

5. Es ist nicht gestattet:

  • Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen
  • technische Störungen selbstständig zu beheben
  • Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC-Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern
  • an den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen
  • an den PC-Arbeitsplätzen Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.

§ 13 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

  1. Die Benutzenden haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
  2. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzenden übernimmt die Bücherei keine Haftung.
  3. Essen und Trinken sowie das Rauchen und das Mitbringen von Tieren sind in der Bücherei nicht gestattet.
  4. Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 14 Ausschluss von der Benutzung

  1. Benutzende, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§ 15 Inkrafttreten

  1. Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, den 28. Mai 2024
Holger Jung
Bürgermeister

 

Anlage: Datenschutz zur Benutzungsordnung der Öffentlichen Bücherei Meckenheim/Alfter

Standort Meckenheim (Adolf-Kolping-Straße 4)

Datenschutz

Die Öffentliche Bücherei Meckenheim/Alfter ist eine Einrichtung der Stadt Meckenheim und der Gemeinde Alfter und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Bücherei. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.

Verantwortliche Stelle Standort Stadt Meckenheim

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Stadt Meckenheim
Der Bürgermeister
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
Telefon: 02225/917 173
stadt.meckenheim@meckenheim.de

Datenschutzbeauftragter:

Stadt Meckenheim
Der Bürgermeister
Datenschutzbeauftragter
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
datenschutzbeauftragter@meckenheim.de

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ihre Daten benötigen wir für die Abwicklung der Ausleihe und Rückgabe von Medien, für die Kontaktaufnahme (z. B. um Sie zu informieren, wenn ein vorgemerktes Medium zur Verfügung steht, so Sie das wünschen). Die rechtliche Grundlage bilden Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) DSGVO / § 51 BDSG. Es handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen, die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen der Bücherei (ordnungsgemäße Medienausleihe) und Sie willigen in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ein, indem Sie den Antrag auf einen Benutzerausweis ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Welche Daten werden verarbeitet?

Name
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Geburtsdatum
Ausweisnummer
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E-Mail-Adresse
Kontoverbindung
Anzahl und Bezeichnung der ausgeliehenen Medien
Angaben zur Gültigkeit des Ausweises und zu gegebenenfalls noch offenen Nutzungsentgelten

Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Bücherei (Ausleihe, Mahnungen; mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung: Information über Vormerkungen, auslaufende Leihfristen) verwendet. Die im Rahmen der Ausleihe von einzelnen Medien gespeicherten Kundendaten werden unmittelbar nach Rückgabe der Medien von Ihrem Konto gelöscht. Einmal jährlich – auf Wunsch auch unmittelbar zum Ende der Gültigkeit oder bei Rückgabe des Benutzerausweises – werden die kompletten Stammdatensätze aller Kundinnen und Kunden gelöscht, deren Ausweis im laufenden Jahr und in den beiden Vorjahren nicht aktiv war und die keine Ausleihen, offenen Entgelte oder Vormerkungen mehr haben.

Für Bibliotheksnutzer haben wir digitale Angebote bei externen Dienstleistern lizenziert (siehe unten). Diese prüfen bei jedem Zugriff, ob Sie zur Nutzung berechtigt sind. Die Dienstleister prüfen hierbei vor dem Start der Anwendung, ob Ihre Kundennummer und das Passwort gültig sind. Eine Verarbeitung wie Weitergabe, Speicherung oder Auswertung Ihrer personenbezogenen Daten oder Nutzeraktionen erfolgt nicht, abgesehen von anonym erstellten Nutzerstatistiken.

Die Authentifizierung und die Übermittlung der über die Online-Formulare eingegebenen persönlichen Daten an uns erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Verbindung (SSL - zu erkennen an dem "https" vor der aufgerufenen Internetadresse).

Web-OPAC

Die Bücherei stellt den Web-OPAC (Online Public Access Catalogue = elektronischer Bibliothekskatalog) im Internet zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Benutzerkonto für diesen Service freigeschaltet wird und Sie Ihr Konto online einsehen können, um z. B. ein Medium zu verlängern. Dazu müssen folgende Daten an den Betreiber des Web-OPAC weitergegeben werden:

Name
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse

Betreiber des Web-OPAC ist:

OCLC GmbH
Grünwalder Weg 28g
D - 82041 Oberhaching
Telefon: +49-(0)89-613 08 300
E-Mail: deutschland@oclc.org
Website: www.oclc.org/de/home.html

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Web-OPAC-Betreibers wenden:
dpo@oclc.org

Rhein-Sieg-Onleihe

Für die Nutzung der Rhein-Sieg-Onleihe gelten separate Datenschutzbestimmungen, diese finden Sie auf der Startseite der Rhein-Sieg-Onleihe unter www.onleihe.de/rhein-sieg

Partner zur Realisierung der digitalen Ausleihvorgänge und insofern auch datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist:

divibib GmbH
Bismarckstr. 3
72764 Reutlingen
Telefon: +49 (0) 7121 144-445
E-Mail: Info@divibib.com

Was passiert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen?

Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen, können Sie keine Medien mehr ausleihen.

Welche Rechte haben Sie, was Ihre bei uns gespeicherten Daten betrifft?

Sie haben das Recht,

  • eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 EU-DSGVO aufgeführten Informationen
  • unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO)
  • zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 EU-DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft
  • die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 EU-DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist
  • aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 EU-DSGVO)
  • sich beim Landesbeauftragten Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO oder das LDSG verstößt (Art. 77 EU-DSGVO).

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefonzentrale: +49 (0)211 / 38424 – 0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich (vgl. Art. 7 DSGVO). Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch möglich ist.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 31. Mai 2024.