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Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Meckenheim über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied der Stadt Meckenheim
Gemäß § 45 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.1998 S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412) habe ich
Elena Orti von Havranek, geboren 1986,
mit Wirkung vom 9. Juli 2024 als Nachfolgerin für Rebecca Stümper festgestellt.
Rebecca Stümper hat das Ratsmandat mit Ablauf des 30. Juni 2024 niedergelegt. Die Reserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meckenheim sieht keine direkte Ersatzbewerberin bzw. keinen direkten Ersatzbewerber vor. Es wird festgestellt, dass die in der Reserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meckenheim unter Platz 9 aufgeführte Elena Orti von Havranek nachgerückt ist, da die Personen auf den Plätzen 1 bis 8 bereits als Ratsmitglieder verpflichtet sind, auf ihr Mandat verzichtet oder es verloren haben.
Gegen diese Feststellung können gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets, der/die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim als Wahlleiter in 53340 Meckenheim, Siebengebirgsring 4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meckenheim, den 10. Juli 2024
Holger Jung
Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 11. Juli 2024.