Infoleiste

Topmeldungen

Weg in eine klimaneutrale Zukunft mitgestalten

weiterlesen

Öffentlicher Infoabend zum Sofortprogramm

weiterlesen

14. Blütenfest war ein voller Erfolg

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

26.04.2024

"ADFC Fahrrad-Codier-Aktionen"

weiterlesen

05.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

07.05.2024

"Exkursion zum Schloss Benrath"

weiterlesen

Öffentliche Bekanntgabe

Genehmigungsantrag der Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, in 45473 Mülheim an der Ruhr

Die Firma Wind Works Development GmbH beantragt mit Antrag vom 18. September 2019 nach §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG - vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung die Neugenehmigung von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Die Standorte der Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Städte Meckenheim und Rheinbach (Stadt Meckenheim, Gemarkung Meckenheim, Flur 19, Flurstück 44 und Flur 19, Flurstück 140/7; Stadt Rheinbach, Gemarkung Flerzheim, Flur 8, Flurstück 74).

Die drei Windenergieanlagen stellen Anlagen gemäß Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440 / FNA: 2129-8-4-3) in der zurzeit gültigen Fassung dar. Beantragt wird eine Neugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 4, 19 BImSchG.

Das Vorhaben unterliegt ferner dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94 / FNA 2129-20) in der zurzeit gültigen Fassung. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen fällt unter Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG.

Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG wurde für das Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 1.6.3 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß den Kriterien der Anlage 3, Nr. 2.3 des UVPG als überschlägige Prüfung durchgeführt.

Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass bei dem Neuvorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG ist für die Maßnahme somit keine UVP-Pflicht festzustellen.

Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls und die Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird hiermit nach § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben.

Die Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Siegburg, den 15. Januar 2020
Der Landrat
Az.: 66.11-801.1.08/2019-2253
Im Auftrag
Gez.
( Kötterheinrich )
Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz