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Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises: 599 Einbürgerungen im Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung von Mittwoch, 5. Februar 2020 Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Menschen aus rund 170 Nationen sind im Rhein-Sieg-Kreis zu Hause. Viele Einwohnerinnen und Einwohner, die irgendwann aus zahlreichen Ländern der Welt in den Rhein-Sieg-Kreis gekommen sind, möchten auch "richtig" ankommen: sie wollen gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten und Pflichten werden. 

Für 599 Personen von ihnen ging dieser Wunsch in 2019 in Erfüllung. Sie wurden im vergangenen Jahr bei insgesamt zehn feierlichen Einbürgerungen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Schließlich gebührt einem besonderen Tag auch ein zeremonieller Rahmen.

So erhielten 271 Mädchen und Frauen sowie 328 Jungen und Männer aus den Händen von Landrat Sebastian Schuster, Dezernent Michael Jaeger, oder Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises, ihre Einbürgerungsurkunden.  

Die befürchteten Folgen eines "Brexit" warfen deutliche Schatten voraus. Zwar stammte die größte Gruppe der Einzubürgernden mit 93 Personen aus der Türkei, doch völlig ungewohnt auf dem zweiten Platz gefolgt von Personen aus Großbritannien: 85 Briten erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beim Wohnort-"Ranking" der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger lagen Sankt Augustin (87 Personen), Siegburg (79 Personen), Königswinter (62 Personen), Hennef (47 Personen) und Bornheim (47 Personen) vorne.

Eine stabile Quote macht die Anzahl der in Deutschland Geborenen aus: sie liegt seit Jahren zwischen 30 und 40 Prozent. 2019 lag sie mit 194 Neugeborenen bei 32,4 Prozent. 113 Personen und damit 18,9 Prozent der neu Eingebürgerten, welche die Frage nach ihrer Staatsangehörigkeit seit dem letzten Jahr mit "deutsch" beantworten können, waren U18.

Und: wer eine ärztliche Approbation benötigt, bestimmte Staatsexamina ablegen möchte, oder Leistungen ausländischer Staaten empfangen möchte, braucht einen sogenannten "Staatsangehörigkeitsausweis". Diesen stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes im vergangenen Jahr 28-mal aus.          

Nähere Infos rund um den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de, Stichwort: Einbürgerung.

Das "Staaten-Ranking" der Einbürgerungen des Jahres 2019:
Afghanistan (7), Ägypten (1), Albanien (1), Algerien (1), Argentinien (1), Armenien (3),  Belgien (2), Bolivien (1),  Bosnien und Herzegowina (6), Brasilien (2), Britisch anhängige Gebiete in Asien (1), Bulgarien (9), China (3), Demokratische Republik Kongo (1), Dominikanische Republik (1), Ecuador (2), Eritrea (4),  Estland (1), Finnland (1), Frankreich (1), Georgien (2), Ghana (1), Griechenland (29), Großbritannien (85), Honduras (1), Indien (9), Irak (6), Iran (30),  Italien (24), Jamaika (1), Jemen (1), Jordanien (2),  Kamerun (5), Kasachstan (5), Kenia (2), Kirgisistan (3), Kroatien (9), Kuba (1),  Lettland (1), Litauen (2),  Marokko (26), Mazedonien (3), Mexiko (2), Niederlande (2), Nigeria (4), Österreich (6), Pakistan (2), Peru (3), Philippinen (7), Polen (28), Portugal (4), Republik Kosovo (42), Republik Moldau (2), Rumänien (17), Russische Föderation (7), Schweden (1), Schweiz (1), Serbien (5),  Simbabwe (1), Slowakische Republik (1), Somalia (1),  Spanien (7), Sri Lanka (4), Syrien (13),  Thailand (9), Tschechische Republik (5), Tunesien (2), Türkei (93), Uganda (1), Ukraine (12), Ungarn (4), Venezuela (2), Vereinigte Staaten von Amerika (1), Vietnam (4) und Weißrussland (1). Außerdem wurden 4 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und 4 Staatenlose Person eingebürgert.

Das "Wohnort-Ranking" für die Einbürgerungen des vergangenen Jahres:
Sankt Augustin (87), Siegburg (79), Königswinter (62), Hennef (47), Bornheim (47), Niederkassel (41),  Meckenheim (37), Bad Honnef (27), Wachtberg (27),  Alfter (25),   Rheinbach (24), Lohmar (22), Eitorf (21), Much (16), Neunkirchen-Seelscheid (15), Windeck (8), Swisttal (7) und Ruppichteroth (7).

Persönliche Beratung zur Einbürgerung
Für Informationen, Fragen und Anliegen rund um die Einbürgerung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde während der allgemeinen Sprechzeiten montags in der Zeit von 8.30 Uhr – 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Für ein individuelles Beratungsgespräch empfiehlt die Staatsangehörigkeitsbehörde aber, telefonisch  bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin außerhalb der regulären Sprechzeiten zu vereinbaren. Wer "zuständig" ist, "entscheidet" der Anfangsbuchstabe des Familiennamens.

Anfangsbuchstaben A + B+ C +Q                                                      02241-13-2293 Anfangsbuchstaben D + E + F + G + R                                              02241-13-3434 Anfangsbuchstaben K + M + U                                                          02241-13-3029 Anfangsbuchstaben L + N + O + P + Sch + T + Z                               02241-13-2685 Anfangsbuchstaben S                                                                       02241-13-2663 Anfangsbuchstaben H + I + J + St + V + W + X + Y                            02241-13-3034