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Information der Stadt Meckenheim zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW
In allen Gaststätten und Kneipen besteht ein generelles Rauchverbot
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Mai ein neues, verschärftes Gesetz zum Nichtraucherschutz. Demnach besteht in allen Gaststätten und Kneipen ein generelles Rauchverbot. Ausnahmen, die bis zum 30. April galten, wurden gestrichen. Dies betrifft auch Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen.
Lediglich bei Feiern in geschlossenen Gesellschaften darf in Gaststätten noch geraucht werden. Allerdings nur dann, wenn der Betrieb über einen abgetrennten Raum verfügt oder die gesamte Gaststätte für die Festlichkeit reserviert wird.
Die Einrichtung von Rauchergaststätten, Raucherclubs und Raucherräumen ist künftig nicht mehr gestattet. Bei Brauchtumsveranstaltungen, auch wenn sie in Festzelten stattfinden, besteht ebenfalls ein Rauchverbot.
Weitere Informationen und das komplette Gesetz sind auf folgenden Internetseiten sowie unter der kostenlosen Hotline des zuständigen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW), Tel. (0800) 3030834 (Mo.-Fr. 8 Uhr – 18 Uhr) oder per E-Mail nichtraucherschutz@mgepa.nrw.de:
•http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/informationsservice_zum_nichtraucherschutz/index.php
• http://www.dehoga-nordrhein.de/aktuell/rauchverbot
erhältlich.
Bei Fragen steht Ihnen der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bettina Wilms Tel. (02225) 917191, E-Mail: bettina.wilms@meckenheim.de oder N.N, Tel. (02225) 917152, E-Mail: ordnungsamt@meckenheim.de zur Verfügung.