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Fehler bei der automatisierten SEPA-Umstellung

Information der Stadtwerke Meckenheim

In den letzten Tagen wurden die Bescheide über die Abrechnung der Wassergebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 sowie über die für das Jahr 2014 zu leistenden Vorauszahlungen unmittelbar durch die Datenzentrale des Rhein-Sieg-Kreises/Oberbergischer Kreis an die Bürger der Stadt Meckenheim versandt.
Wie mittlerweile bekannt wird ab dem 1. Februar der gesamte Zahlungsverkehr im Euro-Raum auf den einheitlichen SEPA (Single Euro Payments Area) – Standard angepasst.

Leider erfolgte die Umstellung der Bescheide für die Abrechnung der Wassergebühren auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren nicht fehlerfrei. Versehentlich wurde unterhalb des Berechnungsblocks für die Jahresabrechnung 2013 bei allen Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, als Erstattungs- bzw. Abbuchungskonto das Konto der Stadtwerke Meckenheim angegeben.

Unterhalb der Berechnung der zu leistenden Vorauszahlungen für das Jahr 2014 wurde richtigerweise die Bankverbindung des Kunden ausgewiesen. Die im Rahmen des SEPA-Verfahrens anzugebende Mandatsreferenznummer befindet sich am Ende des Bescheides.

Entgegen der Ausweisung in den Bescheiden werden die Stadtwerke die Gutschriften bzw. die Abbuchung der offenen Forderungen aus der Abrechnung 2013 über das jeweilige Kundenkonto erstatten bzw. abbuchen. Die Gutschrift/Lastschrift erfolgt aufgrund des SEPA-Mandates am 28. Februar.

Die Stadtwerke Meckenheim entschuldigen sich bei allen betroffenen Bürgern für den Fehler und bitten um Verständnis, dass zur weiteren Abwicklung die beschriebene Vorgehensweise gewählt wurde und auf die Versendung erneuter Bescheide verzichtet wird.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke unter den Rufnummern (02225) 917198, Bärbel Schäfer, oder (02225) 917175, Christoph Nöthen, zur Verfügung:

Nähere Informationen zur generellen Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren erhalten Sie hier.