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Baubeginn verzögert sich
Sachstand zum Neubau Rathaus und Jungholzhalle
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 die Vergabeentscheidung zur Realisierung des Neubaus eines Rathauses und der der Jungholzhalle getroffen. In Ausführung dieses Beschlusses waren vor der Vertragsunterzeichnung mit dem obsiegenden Bieter einerseits die Kommunalaufsicht zu beteiligen und andererseits die unterlegenen Bieter zu informieren.
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises hat in dem unmittelbar initiierten Anzeigeverfahren keine Bedenken gegen die Vergabeentscheidung des Stadtrates und insbesondere gegen die Realisierung im Rahmen eines sogenannten ÖPP-Projektes- Öffentlich-Private-Partnerschaft- geltend gemacht und „grünes Licht“ für die Umsetzung des Großprojektes gegeben.
Im Zuge der vergaberechtlichen Informationspflicht der Stadt Meckenheim an die unterlegenen Bieter hat einer dieser Bieter fristgerecht ein sogenanntes „Nachprüfungsverfahren“ nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln eingeleitet. Der Bieter zweifelt die seitens der Stadt Meckenheim vorgenommene Bewertung der eingegangenen Angebote an. Bis zum Abschluss dieses Nachprüfungsverfahrens ist die Stadt Meckenheim daran gehindert, den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag mit dem Bestbieter zu unterzeichnen.
Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln konnte der Stadt Meckenheim auf Nachfrage noch keinen Termin nennen, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
Vor diesem Hintergrund kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden, wann mit der Umsetzung des Projektes konkret begonnen werden kann.