Infoleiste
Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler
Dem Eichgesetz verpflichtet
Damit die jährliche Gebührenabrechnung korrekt ist, muss der Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind die Stadtwerke der Stadt Meckenheim verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Danach verliert ein Wasserzähler mit Ablauf von sechs Jahren seine Eichgültigkeit und muss den Anforderungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler wird in diesem Jahr ab dem 27. April von den Technikern der Stadtwerke durchgeführt. Über den genauen Termin wird vorher informiert.
Der Grundstückseigentümer bzw. Bewohner des Hauses muss dem beauftragten Mitarbeiter den Zutritt zu den Räumlichkeiten gewähren und dafür Sorge tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.
Die Mitarbeiter der Stadtwerke können sich selbstverständlich durch einen Dienstausweis ausweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Techniker nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegenzunehmen.
Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilen bei den Stadtwerken Meckenheim Barbara Schäfer und Christine Müller unter der Tel. (02225) 917198 oder per E-Mail barbara.schaefer@meckenheim.de bzw. christine.mueller@meckenheim.de .