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Weitere Verzögerung beim Rathausneubau
Stadt Meckenheim reicht Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein
In dem vor der Vergabekammer Rheinland anhängig gemachten Rechtsstreit bezüglich der Vergabeentscheidung der Stadt Meckenheim zum Neubau des Rathauses und der Modernisierung der Jungholzhalle ist der Stadt am 18. Mai die erstinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer zugestellt worden.
Zum Hintergrund:
Ein Bieter hatte im Dezember 2014 ein sog. „Nachprüfungsverfahren“ nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln eingeleitet. Der Bieter zweifelt die seitens der Stadt Meckenheim vorgenommene Bewertung der eingegangenen Angebote an.
Die Vergabekammer Rheinland vertritt in ihrer Entscheidung die Auffassung, dass das zum Zuschlag vorgesehene Angebot des Bestbieters durch die Stadt Meckenheim nicht hätte gewertet werden dürfen. Über diese Entscheidung hat die Verwaltung den Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 20. Mai informiert.
Nach intensiver tatsächlicher und rechtlicher Bewertung der Entscheidungsgründe hat die Stadt Meckenheim hiergegen das Rechtsmittel der „Sofortigen Beschwerde“ vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, um auf diesem Wege die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen zu lassen.
Wann mit einer – dann endgültigen – Entscheidung des zuständigen Vergabesenates gerechnet werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ist die Stadt Meckenheim weiterhin daran gehindert, den Zuschlag zu erteilen.
Bürgermeister Bert Spilles: „ Der vom Rat beschlossene Siegerentwurf ist es wert, den Rechtsweg voll auszuschöpfen. Auch wenn sich die Realisierung des für Meckenheim so wichtigen Großprojektes hierdurch leider weiter verzögert.“