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Heckenrückschnitt, aber mit Bedacht
Tipps und Pflichten für Meckenheimer Bürger
Was der Gesetzgeber zwischen dem 1. März und 30. September zum Schutz brütender Vögel verbietet, ist mit Oktoberbeginn wieder erlaubt: Hobbygärtner dürfen ihre Hecken und Gehölze stark zurückschneiden.
Für den Schnitt sind trockene Tage mit bedecktem Himmel gut geeignet. Zu kalt darf es im Herbst jedoch nicht sein. „Ab fünf Grad minus sollte man das Schneiden einstellen“, rät Susanne Reven vom Fachbereich Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim. Die Zweige nähmen ansonsten Schaden und es gäbe keinen geraden Schnitt. Für die Tierwelt wäre es jedoch bedrohlich, wenn jeder Gartenbesitzer generell im Herbst seine Hecken eine Handbreit über dem Erdboden abschneiden würde, das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“. Im nächsten Frühjahr fehlten dann vielen Tierarten geeigneter Brut- und Lebensraum. Auch in den Wintermonaten benötigt die heimische Vogelwelt Schutz vor der Witterung oder natürlichen Feinden. Diesen Schutz finden sie häufig in den Hecken. Die an Heckenpflanzen verbliebenen Früchte sind für viele Tierarten in den Wintermonaten ebenfalls lebensnotwendig.
Durch mangelnden Rückschnitt und Pflege von Bäumen, Sträuchern, Hecken und anderem Grünbewuchs ist es leider in der Vergangenheit immer mal wieder zu Problemen im öffentlichen Verkehrsraum gekommen. Fachfrau Reven weist darauf hin, dass zum Rückschnitt derjenige verpflichtet sei, dessen privates Grün auf öffentliche Flächen wächst und dort eine Sichtbehinderung für Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger darstellt. Zudem könnten dadurch Radfahrer und Fußgänger verletzt werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte über die Stadt Meckenheim, Verkehr und Grünflächen, direkt bei Susanne Reven, Tel. (02225) 917 165.