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Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Meckenheim im Rahmen des diesjährigen „Zintemaates“
Geschäfte reagieren mit attraktiven Angeboten am Samstag und Montag
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 5. Dezember entschieden, dass die Geschäfte in der Meckenheimer Altstadt anlässlich des „Zintemaates“ nicht wie ursprünglich geplant am Sonntag, 9. Dezember, von 13 Uhr bis 18 Uhr öffnen dürfen. Nach Auswertung der Entscheidung kommt die Stadt zu dem Schluss, dass es aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen keinen Sinn macht, ins Rechtsmittel vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu gehen.
Verwaltung und Meckenheimer Verbund bedauern die Gerichtsentscheidung sehr, hoffen aber, dass die erfolgreich etablierte Tradition im Sinne eines lebendigen Einzelhandels vor Ort im Jahr 2019 wieder aufleben kann. Beide erarbeiten zu diesem Zweck aktuell eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung, die im ersten Quartal 2019 in die städtischen Gremien eingebracht werden soll. Bürgermeister Bert Spilles hofft, dass trotz – oder gerade aufgrund - der Entscheidung viele Besucher den „Zintemaat“ und die Geschäfte auch an den übrigen Tagen besuchen und wünscht sich in diesem Zusammenhang kreative Lösungen seitens der Meckenheimer Geschäftswelt.
Hierzu teilt Willi Wittges-Stoelben, Erster Vorsitzender des Meckenheimer Verbundes mit: „Der Meckenheimer Verbund e.V. hält das Verbot der Sonntagsöffnung für falsch! Verdi schadet damit dem innerstädtischen Einzelhandel und stärkt Amazon & Co., das kann nicht richtig sein. Die teilnehmenden Mitglieder und Geschäfte werden den Kunden und Besuchern des „Zintemaates“ am Samstag mit verlängerten Öffnungszeiten bis 20 Uhr und am Montag darauf mit einer Gutschein-Aktion im Wert von 500 Euro Meckenheim als attraktive Einkaufsstadt präsentieren!“