Infoleiste

Topmeldungen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

A61: Kurzfristige Sperrung ab Rheinbach in Richtung Venlo aufgrund eines LKW-Unfalls

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

19.04.2024

"Cargobike Roadshow"

weiterlesen

19.04.2024

"Meckenheimer Bürgerverein e.V. lädt ein zu einem Vortragsabend"

weiterlesen

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

Flüchtlings-Residenzpflicht nur unter Konditionen

Städte- und Gemeindebund NRW sieht Vorteile für die Integration,
fordert dafür aber ein Infrastrukturprogramm von Land und Bund

Eine befristete Residenzpflicht für Flüchtlinge und Asylsuchende, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, kann von Vorteil sein für die Integration der Menschen aus anderen Kulturkreisen. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf betont. Eine solche Residenzpflicht würde den betreffenden Personen den Ort, an dem sie bereits ihr Asylverfahren abgewartet haben, für mehrere Jahre weiterhin als Wohnort in NRW zuweisen. Dies würde jedoch die Freiheit der anerkannten Asylsuchenden, in andere Orte zu reisen, nicht einschränken. "Dies gibt den Städten und Gemeinden mehr Planungssicherheit bei ihren Investitionen", machte Schneider deutlich.

Ein weiterer Vorteil liege darin, eine Konzentration von Menschen andersartiger kultureller Prägung an wenigen Orten zu verhindern. Denn dies würde eine Integration in die deutsche Gesellschaft erschweren oder unmöglich machen. "Integration gelingt nur, wenn die Anzahl der Neuankömmlinge in einer Gemeinschaft überschaubar bleibt", so Schneider. Ohne die Möglichkeit, befristet eine Wohnortpflicht auszusprechen, drohe eine Ghetto-Bildung in Großstädten oder Mittelzentren mit dem Entstehen von Parallelgesellschaften.

Grundvoraussetzung der Residenzpflicht sei allerdings, dass sie bundesweit gilt. "Sonst droht die Abwanderung der Flüchtlinge in die alten Bundesländer, vor allem in die Ballungszentren von NRW,  Hessen, Baden-Württemberg und Bayern", warnte Schneider. Zudem müsse es möglich sein, die Residenzpflicht für einzelne Kommunen und nicht nur für Regionen zu verhängen. "Sonst besteht die Gefahr einer Bündelung der Flüchtlinge in den Mittel- und Oberzentren", so Schneider.

Die Kommunen könnten einer befristeten Residenzpflicht nur unter klaren Voraussetzung  zustimmen, machte Schneider deutlich: "Mit der Residenzpflicht muss ein Infrastrukturprogramm einhergehen".

Kreisangehörige Städte und Gemeinden müssten in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich mit den Ballungszentren Schritt zu halten. "Niemandem ist mit der zwangsweisen Ansiedlung von Flüchtlingen geholfen, die dauerhaft ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt sind und in den sozialen Hilfesystemen hängenbleiben", so Schneider. Daher müsse die Residenzpflicht von einem zweiten Arbeitsmarkt flankiert werden. Außerdem müssten Bund und Land die Kosten der Integration - insbesondere für zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten und Schulen - übernehmen.

KontaktLogo Sgb Nrw


Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
presse@kommunen-in-nrw.de
www.kommunen-in-nrw.de