Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Neue Regelungen in NRW ab 4. Mai

Ab Donnerstag (7. Mai): Spielplatzbesuch- mit Abstandsauflagen- wieder möglich und Schulbetrieb der 4. Klässler läuft dann auch an

Land setzt gemeinsame Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April um / Abstimmung zum weiteren Vorgehen im Rahmen des 2. Kommunal-Videogipfels

Ab Beginn der kommenden Woche (4. Mai) ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.

Spielplätze sollen in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag (7. Mai) wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen.
 
Nordrhein-Westfalen setzt damit die gemeinsamen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel um, festgeschrieben in der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes. Die Änderungen treten – mit Ausnahme der Spielplätze – zum 4. Mai in Kraft und gelten vorerst bis zum 10. Mai.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Nach den notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April der nächste Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität. Die guten Zahlen zur Entwicklung der Infektionen in Nordrhein-Westfalen machen Hoffnung, dass bald weitere Öffnungen möglich sein werden. Mit Schutz und Abstand so wenige Einschränkungen wie nötig und so viel Entfaltung wie möglich – daran arbeiten wir mit den Städten und Gemeinden im ganzen Land. Bei unserem heutigen gemeinsamen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir uns eng zu der Umsetzung der gestrigen Beschlüsse und zum weiteren Vorgehen im Bereich Schule und Frühkindliche Bildung abgestimmt.”
 
Neben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nahmen am 2. Kommunal-Videogipfel der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Dr. Joachim Stamp, Schulministerin Yvonne Gebauer und Kommunalministerin Ina Scharrenbach teil.

Familienminister Joachim Stamp: „Die Öffnung der Spielplatze ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt für unsere Kinder und die Familien. Kinder brauchen die Möglichkeit zu toben und mit Gleichaltrigen spielen zu können. Deshalb freue ich mich, dass wir uns mit dieser Forderung bundesweit durchsetzen konnten.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appelliert: „Gerade für die Betreiber, die nach den ab Montag geltenden Neuregelungen ihren Betrieb wieder aufnehmen können, ist das sicherlich eine Erleichterung. Aber ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger: So schön ein Besuch im Tierpark oder im Museum auch ist, haben die Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben nach wie vor oberste Priorität. Nur wenn wir hier alle an einem Strang ziehen, können wir langsam, Schritt für Schritt wieder ein möglichst normales Leben führen.“

Vor allem im Hinblick auf die Spielplätze verdeutlicht der Minister: „Ich finde es absolut wichtig, dass wir unseren Kindern das Spielen an der frischen Luft wieder ermöglichen. Eins ist dabei ganz wichtig: Dass die Eltern Verantwortung übernehmen und ihrerseits Abstand halten. Ich habe großes Vertrauen, dass alle wissen, worum es jetzt geht und das so umsetzen. Öffnung und verantwortliches Verhalten müssen Hand in Hand gehen.“

Spielplätze dürfen in Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag wieder genutzt werden. Hier gelten für Begleitpersonen die bekannten Abstandsregeln von 1,5 Metern.

Die neuen Regelungen

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sowie Tierparks und Zoologische Gärten ab Montag wieder öffnen dürfen. Das gilt auch für Garten- und Landschaftsparks wie etwa die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort. Freizeitparks bleiben dagegen vorläufig weiter geschlossen.

Voraussetzung für die Öffnungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen. In Museen, Kunstausstellungen sowie Galerien und ähnlichen Einrichtungen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten der Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten und der Landesgartenschau ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Außerdem ist die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern auf eine Person pro zehn Quadratmeter der Besucherflächen beschränkt.

Friseure sowie die medizinische und kosmetische Fußpflege können ebenfalls ab Montag unter Hygieneauflagen wieder tätig werden.

Folgende Bildungsangebote dürfen stattfinden, sofern Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sind:

  • Volkshochschulen
  • Musikschulen
  • Sonstige öffentliche, behördliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Berufsaus-, -fort und -weiterbildungen sowie das zugehörige Prüfungswesen

Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres mit wenigen Ausnahmen untersagt. Zulässig sind nur Versammlungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen sowie Versammlungen gesetzlich vorgesehener Gremien von beispielweise Institutionen oder Vereinen.

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August 2020 komplett untersagt. Darunter fallen beispielsweise Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte sowie Kirmesveranstaltungen, (Musik)Festivals sowie Schützen- oder Weinfeste.
 
Aktualisierte Coronaschutzverordnung (Inkrafttreten: 4. Mai 2020)

Text: MAGS NRW