Infoleiste

Topmeldungen

Förderverein für die interkommunale Öffentliche Bücherei gründen

weiterlesen

Neuer Wirtschaftsnewsletter erschienen!

weiterlesen

Gehwegverbreiterung in Altendorf-Ersdorf erfolgreich abgeschlossen

weiterlesen

14. Blütenfest in Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Verlängerter Badespaß in den Osterferien

weiterlesen

Bürgerstiftung Meckenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d)

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

04.04-15.04.2024

"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

weiterlesen

07.04.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

weiterlesen

Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung

Informationen für Eltern
deren Kinder in Kitas oder in der Kindertagespflege betreut werden

Nach inzwischen sieben Wochen stehen alle Familien mit kleinen Kindern, die bisher nicht anspruchsberechtigt sind für eine Kindertagesbetreuung, unter enormem Druck. Die gegenwärtigen Beschränkungen stellen für Kinder unter bildungs- und entwicklungspsychologischen Aspekten einen schweren Einschnitt dar.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat daher beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege behutsam und schrittweise und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in den folgenden vier Phasen wieder geöffnet werden sollen: von der Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis hin zum vollständigen Regelbetrieb (4). Gemäß dieses Vier-Phasen-Modells befindet sich Nordrhein-Westfalen, wie alle anderen Länder auch, nach wie vor in der zweiten Phase. 2

Die Grundzielstellung für die Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen ist, dass alle Kinder, die in der Regel einen Platz in einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, auch sobald wie möglich wieder an Angebote der Kindertagesbetreuung angebunden werden.

Konkrete nächste Schritte

Der o.g. JFMK-Beschluss vom 28. April 2020 benennt Zielgruppen mit Blick auf Kinder und Eltern, denen im Zuge der Öffnungsschritte der Kindertagesbetreuung eine Inanspruchnahme vordringlich ermöglicht werden sollte, weil ein besonderes Förderpotential besteht. Auf dieser Basis wurde für die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen folgendes Modell entwickelt:

Ab dem 14. Mai 2020

Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.

Ab dem 28. Mai 2020

In einem weiteren Öffnungsschritt sollen am 28. Mai  2020 alle weiteren Vorschulkinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.

Weiterer Öffnungsschritt im Juni:

Ziel ist, im Laufe des Monats Juni allen Kinder den Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle zu ermöglichen. In welchem Umfang dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens, den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den beteiligten Partnern auf Landesebene beraten und entschieden werden. Alle Voraussetzungen, die ein solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen, pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.

Laufende Angebote für Kinder, die noch nicht in der Betreuung sind

Für die Kinder, die derzeit noch nicht in der Betreuung aufgenommen bzw. angebun-den werden, sollte, soweit dies möglich und pädagogisch sinnvoll ist, ein regelmäßiger Kontakt sichergestellt werden, z.B. telefonisch, per Videotelefonie oder auch über persönliche Kontakte unter Wahrung des Abstandsgebotes. Zudem sollte es einen, soweit möglich, systematischen Kontakt zu den Eltern geben.

Schließzeiten in den Sommerferien

Geplante Schließzeiten in den Sommerferien können aufrechterhalten werden. Eine Notbetreuung muss, über die regelhafte Betreuung, die in diesen Fällen auch im Regelbetrieb angeboten wird hinaus, in dieser Zeit nicht stattfinden.

Text: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen