Infoleiste
Auslandssterbefälle (Beurkundung)
Beim Standesamt des Wohnortes kann eine nachträgliche Beurkundung der Geburt oder des Sterbefalles eines deutschen Staatsangehörigen beantragt werden.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr beträgt:
nachträgliche Beurkundung des Sterbefalles 21,00 €
nachträgliche Beurkundung der Geburt 40,00 €
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Anita Neuenfeldt
Tel.: 02225/917-190
E-Mail: anita.neuenfeldt@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim