Infoleiste
Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Nebenstelle Meckenheim
Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim
Tel: (02225) 94090
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 - 18 Uhr
Dienstag - Freitag 7.30 bis 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 07:30 Uhr – 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12 Uhr
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (Siegburg: 02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, Meckenheim: 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de äußern.
Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online wiederzulassen oder abmelden, wenn Sie sich elektronisch mit Ihrem Ausweis über die e-ID identifizieren können.
Zur Online-Abmeldung (Außerbetriebsetzung):
https://egov-rhein-sieg-kreis.ssl.civitec.de/intelliform/forms/Rhein-Sieg-Kreis/Amt%2036/pool/i-kfz/100_ikfz_3_AB/index
Übersichtsseite Kfz beim RSK:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Zulassung_KFZ.php
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Weitere Informationen
Bei Adressänderungen bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises nun auch einen Online-Service an:
Wer seine Wohnung wechselt, geht nach dem Einwohnermeldeamt oft direkt zum Straßenverkehrsamt: Denn auch das eigene Auto hat eine neue Adresse, und das muss in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. „Eine Adressänderung lässt sich ab sofort rund um die Uhr und unabhängig vom Tag im Internet erledigen“, sagt Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. „Damit weiten wir unser Onlineangebot für die Bürgerinnen und Bürger aus.“
Unter www.rhein-sieg-kreis.de/adressaenderung_strassenverkehrsamt wird Schritt für Schritt erklärt, wie das geht. Voraussetzung ist neben dem Internet-Zugang eine Zahlfunktion per giropay oder Kreditkarte (zum Beispiel Mastercard oder VISA). Die Identifizierung erfolgt entweder mittels der eID-Funktion des Personalausweises oder anhand der Fahrzeugpapiere.
Direkt zum Online-Antrag zur Änderung der Halterdaten:
https://egov-rhein-sieg-kreis.ssl.civitec.de/intelliform/forms/Rhein-Sieg-Kreis/Amt%2036/pool/egov-KFZ/99036011011000_Fahrzeugzulassung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I/index
Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten und anschließender Bearbeitung durch das Straßenverkehrsamt erhalten die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter innerhalb weniger Tage per Post einen besonderen Aufkleber mit der neuen Anschrift. Dieser ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früherer Fahrzeugschein) einzukleben.
Die Anschriftenänderung kann auch weiterhin persönlich im Straßenverkehrsamt Siegburg oder in der Außenstelle Meckenheim beantragt werden. Dafür ist aber eine Terminvereinbarung notwendig. Entweder online unter www.rhein-sieg-kreis.de/termine_strassenverkehrsamt, oder telefonisch für Siegburg (02241/13-3939), beziehungsweise Meckenheim (02225/9409-5010).