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Telefon 02225 917-0
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Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
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19.03.2024

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21.03.2024

"Frühlingsbasar der Tagestätte"

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23.03.2024

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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

In Meckenheim leben über 25.000 Menschen. Gemeinsam mit diesen Meckenheimer Bürgerinnen und Bürgern arbeiten wir für eine hohe Lebensqualität, einen Ort, in dem man gerne wohnt, arbeitet und lebt. Wenn jeder Rücksicht nimmt, kommen alle gut miteinander aus.
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Ordnungsamt - kümmert sich um Ordnung und Foto zeigt einen Mitarbeiter des Ordnungsaußendienstes und einen Polizisten in der RückansichtRuhe, Sicherheit und Sauberkeit. Für die Menschen, für ein schönes Meckenheim.

Rufnummer des städtischen Ordnungsaußendienstes:
Tel. (02225) 917 110
E-Mail: ordnungsamt@meckenheim.de

Das Ordnungsamt ist erste Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, ob schriftlich, telefonisch oder persönlich. Spazierengehen in einem sauberen Park oder Joggen ohne freilaufende Hunde an den Fersen macht einfach mehr Spaß. Illegale Plakatierung, zugeparkte Ausfahrten oder unnötiger Lärm müssen nicht sein.
Zu den vielseitigen Aufgaben gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und über die illegale Müllentsorgung, die Verfolgung und Ahndung von Haus- und Nachbarschaftslärm, die Einhaltung des Landeshundegesetzes und die Überwachung der Grünanlagen.

Folgende Aufgabengebiete fallen in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die früher zugeordneten Aufgaben Bürgerservice und Standesamt fallen nun in die Zuständigkeit des Fachbereiches Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen:

Ordnungsaußendienst
Gewerbeamt
Feuerwehr und Bevölkerungsschutz

Bürgerservicezentrum
Standesamt

Ordnungsaußendienst

Der Ordnungsaußendienst (OAD) ist für Sie auf unseren Straßen und in den öffentlichen Grünanlagen unterwegs und ansprechbar – Bürgernähe pur.

Rufnummer des Ordnungsaußendienstes: Tel. (02225) 917 110
E-Mail: ordnungsamt@meckenheim.de


Foto zeigt ein Fahrzeug des Ordnungsaußendienstes

Die blau bzw. gelb uniformierten Dienstkräfte sind tagsüber und in den Abendstunden in der Stadt unterwegs. Ziel des Einsatzes des OAD ist ein friedliches Miteinander, das durch rücksichtsvolles Verhalten aller problemlos erreicht werden könnte.
Leider stellen immer wieder Einzelne ihre eigenen Interessen über Höflichkeit und Rücksichtnahme. Zugeparkte Einfahrten, Bushaltestellen und Behindertenparkplätze, Parken in zweiter Reihe und auf Bürgersteigen, wilder Müll auf Grünflächen und Plätzen oder freilaufende Hunde auf Spielplätzen und Parkanlagen sind Ausdruck dieser bedauernswerten Haltung. Hier wird der OAD tätig – für die Allgemeinheit und diejenigen, die diesen Schutz benötigen.

Informationen zum Ordnungsaußendienst der Stadt Meckenheim

Bürgerbüro

Ob Personalausweis-, Pass- oder Meldeangelegenheiten, erweiterte Meldebescheinigung (vormals Aufenthaltsbescheinigung), Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Jugendschutzuntersuchungen, Lohnsteuerkarten oder Schwerbehindertenausweise – das Bürgerservicezentrum steht Ihnen mit seinen umfangreichen Dienstleistungen und Beratungsangeboten für die Erledigung nahezu aller Verwaltungsaufgaben zur Verfügung.

Das Bürgerbüro finden Sie im Erdgeschoss des Rathauses, Siebengebirgsring 4.

Gewerbeamt

Wenn Sie Gewerbetreibender in Meckenheim sind oder es werden wollen, sind wir Ihre Ansprechpartner.
Foto zeigt einen Vordruck der Gewerbe-AnmeldungWir kümmern uns um Gewerbean-, um- und Abmeldungen, Reisegewerbekarten (bei Wohnsitz in Meckenheim), Auskünfte über Gewerbetreibende, die in Meckenheim gewerblich registriert sind, Betreiben einer Gaststätte mit Alkoholausschank, auch anlässlich von Veranstaltungen, Aufstellen von Spielgeräten, Errichtung und Betrieb von Spielhallen sowie Genehmigung von Veranstaltungen (Straßenfeste, Märkte, Volksfeste).

Weitere Informationen auch auf der Webseite unserer Wirtschaftsförderung.
 

Standesamt

Sie möchten heiraten? Das Standesamt in Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, berät Sie gerne über die notwendigen Schritte, z.B. welche Unterlagen benötigt werden und wann bzw. wo die Hochzeit stattfinden kann.

Beim Standesamt können Sie aber nicht „nur“ heiraten. Das Standesamt begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Es wickelt die Beurkundungen aller Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) ab.

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

 ∙Geburtsurkunden
 ∙Abschriften aus dem Geburtenregister
 ∙Abschriften aus dem Eheregister

 ∙Eheurkunden 
 ∙Sterbeurkunden

Details wie Gebühren, Kurzbeschreibung und Ansprechpartner finden Sie in unserem Infobereich BIS oder mit Klick auf die jeweiligen Links oben.

Heiraten in Meckenheim

Allgemeines:
Das Personenstandswesen ist recht umfangreich – daher ist es nicht möglich, an dieser Stelle alle Fragen zu beantworten. Wenn Sie konkrete Fragen zu einer Eheschließung haben, rufen Sie am besten einfach an.

Früher – das heißt vor dem 30. Juni 1998 – ging der Eheschließung das „Aufgebot“ voraus. Dieses Aufgebot wurde eine Woche lang öffentlich bekanntgemacht. Seit dem 1. Juli 1998 wird kein Aufgebot mehr beim Standesamt bestellt, sondern die Eheschließung angemeldet. Dies wird auch nicht mehr öffentlich bekanntgemacht.

Sie können die Eheschließung mit den notwendigen Unterlagen nur beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden. Wohnen Sie in zwei verschiedenen Gemeinden, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Die Anmeldung der Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Das „Anmelde-Standesamt“ sendet die Anmeldung zur Eheschließung mit den erforderlichen Unterlagen an das gewünschte „Heirats-Standesamt“.

Wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wollen Sie im Ausland heiraten , wird empfohlen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie sich (hoffentlich) dazu entschlossen haben, in Meckenheim den Bund fürs Leben zu schließen, so ist dies von Montagmorgen bis Freitagmittag möglich. Die Trauungen finden im Trauzimmer des  neuen Rathauses, im Herrenhaus der Burg Altendorf und im RVK-Turm sowie an den unten genannten Terminen auch im Gartensaal der Wasserburg Lüftelberg statt.

Für die Benutzung des Herrenhauses wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben,
für die Nutzung des Gartensaals der Wasserburg Lüftelberg wird ein Betrag in Höhe von 285 Euro erhoben,
für die Nutzung des Trauzimmers im RVK-Turm 50 Euro.

Im Jahr 2023 können Sie wie bisher von Montagmorgen bis Freitagmittag heiraten. Trauungen am Freitagnachmittag und Samstagvor- und nachmittag bieten wir zu folgenden Terminen an:
Logo zeigt ein verliebtes Hochzeitspaar, über dem ein rotes Herz schwebt

2024:

4. Mai
8. Juni
17. August

Für Trauungen am Freitagnachmittag und Samstag werden zusätzliche Gebühren fällig.

Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen sind, ist abhängig von verschiedenen Merkmalen, die sich aus den persönlichen Voraussetzungen der Verlobten ergeben.
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind und
  • beide Verlobte volljährig, kinderlos und ledig sind

dann müssen Sie folgendes vorlegen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (diese bekommen Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes).

Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung eines in der BRD staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

  • eine erweiterte Meldebescheinigung (vormals Aufenthaltsbescheinigung) der Meldebehörde - nicht älter als 14 Tage -
    (Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Meckenheim haben, brauchen Sie diese nicht vorzulegen).

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, ist zusätzlich noch eine

  • neu ausgestellte „beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister" mit Auflösungsvermerk vorzulegen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Heiratsortes.

Sollten Sie gemeinsame(s) Kind(er) haben, legen Sie bitte eine

  • aktuelle Geburtsurkunde vor.

Von allen anderen Verlobten, die bereits mehrfach verheiratet waren oder ausländische Staatsangehörige sind, werden andere oder weitergehende Unterlagen verlangt. Hier ist eine pauschale Aussage schwierig, weil auch länderspezifische Voraussetzungen zu beachten sind. Deshalb bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Leider ist Heiraten nicht ganz kostenlos.
Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung:
- beide Deutsche = 40 Euro
- mit Ausländerbeteiligung = 66 Euro

Hinzu kommen noch Gebühren für evtl. Namenserklärungen, Urkunden, Stammbuch etc.

Andere Aufgaben des Standesamtes:
Namensführung
Die Ehegatten können durch eine gemeinsame Erklärung den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen des Mannes oder Frau zum Ehenamen bestimmen. Geburtsname ist der Name, der in der Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung eingetragen ist. Die Möglichkeit, einen aus beiden Namen zusammengesetzten (Doppel-) Namen zum Ehenamen zu bestimmen, ist nicht möglich. Erfolgt bei der Eheschließung keine Ehenamensbestimmung, so führt jeder den am Tag der Eheschließung geführten Namen in der Ehe weiter. Die Ehegatten können die Erklärung über die Bestimmung ihres Ehenamens auch noch zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.

Doppelname
Der Ehegatte, dessen Namen nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies geht jedoch nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Die Hinzufügung ist an keine Frist gebunden und kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Von diesem Recht kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt. Die Hinzufügung kann zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigung werden Ihnen dann zugesandt.

Die Gebühr für die Voranstellung oder Anfügung eines Namens beträgt 21 Euro. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.

Ehefähigkeitszeugnis
Wenn ein(e) Deutsche(r) im Ausland heiraten möchte, bedarf dies in vielen Fällen der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Es bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Sollten Sie bereits ins Ausland verzogen sein, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik.

Welche Unterlagen für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden, erfahren Sie persönlich oder telefonisch beim Standesamt.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 40 Euro; mit Ausländerbeteiligung 66 Euro.

Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintrag Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.
Neben Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ist auch die Heiratsurkunde vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung eines in der BRD staatliche anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. In vielen Fällen muss die Heiratsurkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder durch die deutsche Botschaft legalisiert werden.

Zudem sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (diese bekommen Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes). Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung eines in der BRD staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, ist zusätzlich noch eine

  • neu ausgestellte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk vorzulegen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Heiratsortes.

Von allen anderen Personen, die bereits mehrfach verheiratet waren oder ausländische Staatsangehörige sind, werden andere oder weitergehende Unterlagen verlangt. Hier ist eine pauschale Aussage schwierig, weil auch länderspezifische Voraussetzungen zu beachten sind. Deshalb bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Gebühr für die nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung beträgt 40 Euro. Für die Ausstellung einer Eheurkunde wird eine Gebühr i.H.v. 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.

Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch nicht verheiratet sind und der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, kann er die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Ist die Mutter verheiratet oder verheiratet gewesen, so kann ein Dritter für ein Kind, das nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren ist, bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils die Vaterschaft mit Zustimmung des Ehemannes anerkennen. In diesem Fall wird die Anerkennung frühestens mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. Die Anerkennung und die Zustimmung hierzu können nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe
Nach Auflösung einer Ehe (Scheidung oder Tod des Ehegatten) können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bei Eingehung der Ehe geführt haben.
Diese Erklärung geben Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder Ihres Eheschließungsortes ab. Wirksam wird die Erklärung, wenn sie beim Standesamt des Eheschließungsortes eingeht. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk mit. Wenn Ihre Eheschließung in Meckenheim stattgefunden hat , ist die Vorlage einer Eheurkunde nicht erforderlich.

Die Gebühr für die Beurkundung der Namenserklärung beträgt 21 Euro, hinzu kommt noch eine Gebühr i.H.v. 9 Euro für eine Bescheinigung über die Namensänderung, welche Sie vom Standesamt des Eheschließungortes erhalten.

Beurkunden von Geburten
Jede Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden und wird dort beurkundet. Wird das Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.

Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter ist neben der Geburtsanzeige, welche auch die schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der Vornamen enthält, die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:

verheiratete Mutter:
Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister; bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und ggf. eine beglaubigte Fotokopie des Nationalpasses

ledige Mutter:
Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages

geschiedene Mutter:
beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk; bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich

verwitwete Mutter:
Familienstammbuch mit Sterbeurkunde des Ehemannes oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über Tod des Ehemannes

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke wie Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde 10 Euro; jede weitere Urkunde 5 Euro.

Ist ein deutsches Kind im Ausland geboren, so kann die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtsregister beantragt werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
In diesen Fällen wird empfohlen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Sterbefälle
Beurkunden von Sterbefällen

Verstirbt eine Person in Meckenheim , so wird der Sterbefall vom Standesamt Meckenheim beurkundet.
Jeder Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag – der Samstag zählt nicht als Werktag - anzuzeigen.
Hierzu sind folgende Personen verpflichtet:

∙ jede Person, die mit dem/der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat 
∙ die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat 
∙ jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat.

Neben der ärztliche Todesbescheinigung ist im Regelfall das Familienstammbuch vorzulegen. Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellte Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Die Ausstellung der Sterbeurkunden für den privaten Bereich ist gebührenpflichtig. Erstausstellung = 10 Euro, jede weitere Sterbeurkunde, die gleichzeitig beantragt wird und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 5 Euro.

Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.
In diesen Fällen wird empfohlen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Friedhöfe in Meckenheim

  • Waldfriedhof ist in der Wachtbergstraße,
  • der Friedhof Lüftelberg in der Kottenforststraße / Ecke Auf den Steinen
  • und der Friedhof Bonner Straße liegt an der Bonner Straße
     

Kontakt
Standesamt Meckenheim
E-Mail: standesamt@meckenheim.de 
Öffnungszeiten:
Montag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Nach Terminvereinbarung ist eine Vorsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Feuerwehr und Bevölkerungsschutz

Foto zeigt ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr MeckenheimBei Bränden, Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Schadensereignissen ist schnelle Hilfe erforderlich. Zur Gefahrenabwehr unterhält die Stadt Meckenheim eine Freiwillige Feuerwehr. Diese dient somit der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensqualität bei.

Zu den weiteren Aufgaben der Feuerwehr und des Bevölkerungsschutzes zählen Kampfmittel/Bombenfunde, Sprengstoffangelegenheiten sowie der Zivilschutz.

Weitere Informationen

Kontakt
Stadt Meckenheim
Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Bettina Wilms
Rathaus, Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
Tel. (02225) 917191
Fax. (02225) 91766179
E-Mail bettina.wilms@meckenheim.de